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Stellungnahme zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes; Einschränkung der Sozialhilfeleistungen für Ausländer*innen aus Drittstaaten

27.04.2022

humanrights.ch reicht eine Vernehmlassungsantwort zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) ein, welche die Einschränkung der Sozialhilfeleistungen für Ausländer*innen aus Drittstaaten vorsieht.

Die Änderungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) sehen drei Neuerungen vor: erstens einen tieferen Unterstützungsansatz für Drittstaatsangehörige bei der Sozialhilfe während den ersten drei Jahren nach Erteilung einer Kurzaufenthalts- oder Aufenthaltsbewilligung; zweitens die Ergänzung der Integrationskriterien im AIG, dass bei der Prüfung der Integration zusätzlich abgeklärt werden soll, ob Ausländer*innen die Integration von Familienangehörigen fördern und unterstützen; drittens soll für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen an vorläufig Aufgenommene die erfolgreiche Teilnahme an einer (beruflichen) Bildung der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gleichgestellt werden. Der Verein humanrights.ch lehnt die ersten zwei Punkte der Vorlage vollumfänglich und entschieden ab. Hingegen begrüsst die Organisation grundsätzlich die Gleichsetzung von Bildung und Erwerbstätigkeit bei der Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen an vorläufig Aufgenommene. Zudem begrüsst humanrights.ch die Tatsache, dass der Bundesrat zumindest auf die ursprünglich vorgesehenen noch weitergehenden Einschränkungen der Sozialhilfe für Drittstaatsangehörige verzichtet.