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Stellungnahme von humanrights.ch zur Ratifikation des Übereinkommens über Streumunition und Änderung des Kriegsmaterialgesetzes

Das Übereinkommen vom 30. Mai 2008 bezweckt ein umfassendes Verbot der Streumunition. Angesichts der verheerenden Folgen des Einsatzes dieser Art Munition auf die Zivilbevölkerung stellt das Übereinkommen ein grosser humanitärer Fortschritt dar, dessen Ratifikation durch die Schweiz zu begrüssen ist. Allerdings erscheint es unerlässlich, dass der Umsetzungsvorschlag im Kriegsmaterialgesetz überarbeitet wird und sichergestellt wird, dass alle durch das Übereinkommen verbotenen Handlungen durch das innerstaatliche Recht erfasst werden. Vergessen ging bei der Überführung von Artikel 1 in das Kriegsmaterialgesetzt (Art. 8bis) das Verbot, Streumunition zu verwenden. Bewusst nicht umgesetzt wurde sodann das Verbot der indirekten Finanzierung der Entwicklung, Produktion oder des Erwerbs von Streumunition. Dies entgegen dem Willen der eidgenössischen Räte, welche die Motionen «gegen die Finanzierung verbotener Waffen» von Ständerätin Maury Pasquier (09.3618) und Nationalrat Hiltpold (09.3589) angenommen hatten. Dem erläuternden Bericht ist zu entnehmen, dass der Bundesrat sich auf den Standpunkt stellt, dass das Übereinkommen kein Verbot der indirekten Finanzierung verlange. Handicap International zeigt dagegen in ihrer Stellungnahme vom 21. Februar 2011 auf, dass eine Reihe von europäischen Ländern ein solches Verbot im Zusammenhang mit dem Übereinkommen erlassen haben.

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