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Basel: Willkür im Umgang mit Asylsuchenden

26.06.2006

Die Rechte von Asylsuchenden mit Nichteintretensentscheid (NEE) werden in der Region Basel mit Füssen getreten. Seitens der Behörden herrscht eine unglaubliche rechtsstaatliche Willkür, wie die Berichte des Solidaritätsnetzes Region Basel und der Wochenzeitung (WoZ) zeigen. Betroffene werden unrechtmässig bestraft und gezwungen, Einspracheverzichtserklärungen zu unterzeichnen.

Asylsuchende mit NEE würden häufig wegen rechtswidrigen Aufenthalts bestraft für Zeiträume, die sie im Gefängnis verbracht haben und in denen sie ergo gar nicht ausreisen konnten, andere würden für den gleichen Zeitraum zweimal verurteilt. Dies berichtete die WoZ am 1. Juni 2006 und zeigte anhand eines exemplarischen Falles auf, dass die Behörden der Region Basel bei Asylsuchenden häufig nicht einmal das nötigste abklären, um entsprechende Fehlurteile zu vermeiden.

Humanrights.ch liegen Berichte des Solidaritätsnetzes Region Basel vor, die zeigen, dass es zahlreiche derartige Fälle gibt. Diese zeigen mitunter auch, dass die Behörden im Umgang mit Asylsuchenden noch zu andern Mitteln greifen, die aus Sicht der Menschenrechte unhaltbar sind und die Rechtsstaatlichkeit untergraben. So wurden mehrere verurteilte Asylsuchende mit NEE von den Behörden veranlasst, unmittelbar bei Erhalt des Strafbefehls eine Einspracheverzichtserklärung zu unterzeichnen - dies obwohl die meisten Asylsuchenden den Inhalt und die Konsequenzen der Haftbefehls und der Verzichterklärung kaum verstehen dürften.