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Zugang zur Nothilfe nicht überall gewährleistet

29.08.2006

Seit zweieinhalb Jahren erhalten Asylsuchende mit Nichteintretensentscheid (NEE) in der Schweiz keine Sozialhilfe mehr. Die Kantone sind jedoch gemäss Verfassung verpflichtet, an Betroffene eine minimale Nothilfe zu entrichten. Offenbar tun dies aber längst nicht alle Kantone, wie ein Bericht der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) zeigt. Demnach ist insbesondere die Situation besonders verletzlicher Personen oft unhaltbar. Aus Sicht der Menschenrechte ist dies enorm stossend.

Ausweitung auf abgewiesene Asylsuchende

Durch die Annahme des neuen Asylgesetzes im September 2006 sind nun noch mehr Personen auf die minimalen Leistungen der Nothilfe angewiesen. Damals wurde der Sozialhilfestopp auf abgewiesene Asylsuchende ausgeweitet. Das heisst, dass nun auch Personen, deren Asylgesuch die Behörden in oft langwierigen Verfahren überprüft hat und die daher seit Monaten oder gar Jahren in der Schweiz leben, keinen Anspruch auf Sozialhilfe mehr geltend machen können.

Im Vorfeld der Abstimmung wurde seitens der Flüchtlingsorganisationen heftige Kritik an der Ausdehnung des Sozialhilfestopps geäussert. Die SFH schrieb beispielsweise dazu, diese Gesetzesänderung sei klar abzulehnen, weil sie Menschen in die Illegalität und Verelendung treibe und keine Lösung für die Rückkehr von abgewiesenen Asylsuchenden sei.

  • Medienmitteilung der SFH vom 18. August 2006 (online nicht mehr verfügbar)
  • Wirksam oder unwürdig?
    «Der Bund», 17. August 2006 (pdf, 2 S.)
  • Überblick über die kantonale Praxis (online nicht mehr verfügbar)
    Zusammenfassung des Berichts der SFH (pdf, 2 S.)
  • Einzelschicksale und Bericht über die kantonale Praxis
    Bericht der SFH zum Sozialhilfestopp (online nicht mehr verfügbar)