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Stellungnahme zur Ratifizierung des Europaratsübereinkommens zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention)

01.02.2016

Humanrights begrüsst die Ratifizierung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (sogenannte «Istanbul-Konvention»). Die Konvention verankert einen ganzheitlichen und globalen Ansatz bei der Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und stellt die Rechte des Opfers ins Zentrum der Bemühungen. Mit der Ratifizierung wird die Bekämpfung von Gewalt als Daueraufgabe anerkannt und damit garantiert, dass die Effektivität der von der Schweiz getroffenen Massnahmen laufend überprüft und verbessert wird. Die Ratifizierung bietet sodann die Gelegenheit, in einen internationalen Dialog mit den anderen Mitgliedern der Konvention und insbesondere mit dem Überwachungsgremium GREVIO einzutreten und von den Erfahrungen anderer Länder zu profitieren.

Einige der wichtigsten Probleme bei der Umsetzung der Konvention der Istanbul-Konvention im schweizerischen Recht bzw. bei der Umsetzung der Rechte in der Praxis, insbesondere was die Rolle der Kantone bei der Umsetzung betrifft, werden in der Stellungnahme kurz angesprochen.