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L. P. gegen Tschechien

Besuchsrecht eines getrennt lebenden Vaters (Art. 17, Pakt II)

Communication No 946/2000 : Czech Republic. 19/08/2002

Der Autor der vorliegenden Beschwerde lebt von seiner Frau und seinem Kind getrennt. Mit Gerichtsbeschluss wurde ihm das Recht zugesprochen, seinen Sohn jedes zweite Wochenende zu sehen. Die Mutter des Kindes weigerte sich jedoch, dem Beschwerdeführer dies zu ermöglichen. Sie wurde daher verschiedentlich gebüsst, ohne dass sich die Situation änderte. Daher machte er eine Verletzung seines Rechts auf Familienleben (Art. 17 Pakt II) geltend. Der Ausschuss kam zum Schluss, diese Garantie verlange vom Staat zu ihrer Umsetzung auch aktive Schutzmassnahmen. So sei Tschechien verpflichtet, das Besuchsrecht des Vaters tatsächlich zu ermöglichen. Die Erhebung von Bussen habe offenkundig keinen effektiven Schutz des Besuchsrechts bewirkt, weshalb der Staat seine Paktverpflichtungen verletzt habe.