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Expertengruppe des Europarates gegen Menschenhandel

21.07.2020

Die Expertengruppe des Europarates gegen Menschenhandel GRETA ist für die Überwachung der Umsetzung der Konvention des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels durch die Vertragsstaaten zuständig.

Mandat

Die Expertengruppe des Europarates führt Besuche in den Vertragsstaaten durch und erstellt Länderberichte, in welchen sie die innerstaatlichen Maßnahmen der Mitgliederstaaten zur Bekämpfung des Menschenhandels beurteil. Darüber hinaus veröffentlicht das Komitee regelmäßig allgemeine Berichte über seine Aktivitäten.

Zusammensetzung

Die Expertengruppe besteht aus 15 unabhängigen und unparteiischen Mitgliedern. Diese werden vom Komitee der Vertragsparteien für 4 Jahre gewählt und können ihr Mandat einmal verlängern. Die Expert*innen müssen über anerkannte Kompetenzen im Bereich der Menschenrechte, des Opferschutzes oder der Prävention des Menschenhandels verfügen oder aber Berufserfahrung in von der Konvention erfassten Bereichen aufweisen.

Arbeitsweise

Zur Überprüfung der Umsetzung der Konvention des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels führt die Expertengruppe Überprüfungszyklen durch. Zu Beginn dieser Zyklen definiert die Gruppe selbständig, welche Bestimmungen der Konvention überprüft werden sollen und welche Mittel dazu eingesetzt werden. Das Expertenkomitee trifft sich dreimal jährlich zu Plenarsitzungen.

In einem ersten Schritt sendet die Expertengruppe einen Fragebogen an den zu evaluierenden Mitgliederstaat und zivilgesellschaftliche Organisation innerhalb dieses Staates, welche sich mit der Bekämpfung von Menschenhandel beschäftigen. Nach Erhalt der Antworten besucht das Expertenkomitee den Vertragsstaat, um sich mit Regierungsvertreter*innen und Organisationen der Zivilgesellschaft über die praktische Umsetzung der Europaratskonvention zur Bekämpfung des Menschenhandels auszutauschen.

Im Anschluss an den Länderbesuch erstellt die Expertengruppe einen Evaluationsbericht. Dieser enthält eine Analyse zur Umsetzung der Europaratskonvention und fasst zusammen, welche Massnahmen eine Vertragspartei ergreifen muss, um festgestellte Probleme zu beheben. In einer Plenarsitzung wird der Entwurf dieses Berichtes diskutiert und nach seiner Genehmigung den nationalen Behörden zur Stellungnahme übermittelt. Nach Eingang entsprechender Kommentare innerhalb dieses Vertrauensdialogs verfasst das Expertenkomitee einen Abschlussbericht, welcher wiederum in einer zweiten Plenarsitzung verabschiedet und der Vertragspartei sowie dem Komitee der Vertragsparteien zugestellt wird. Gemeinsam mit allfälligen Kommentaren wird der Bericht spätestens nach Ablauf einer einmonatigen Frist veröffentlicht.

Das Komitee der Vertragsparteien verabschiedet auf Grundlage der GRETA-Berichte Empfehlungen an die jeweiligen Vertragsstaaten.