21.07.2020
Der Zweck der Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen besteht im Schutz und der Förderung der sprachlichen Vielfalt in der europäischen Kultur. Zuständig für die Überwachung der Charta ist ein Sachverständigenausschuss des Europarates.
Mandat
Der Sachverständigenausschuss der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen ist für die Durchführung des in der Charta vorgesehenen Überwachungsmechanismus verantwortlich. Seine Aufgabe besteht darin, die aktuelle Situation der Regional- oder Minderheitensprachen und die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen in jedem Vertragsstaat zu kontrollieren, sowie dem Ministerkomitee des Europarates über die Resultate seiner Evaluation Bericht zu erstatten und gegebenenfalls die Vertragsparteien zu ermutigen, schrittweise ein höheres Mass an Verpflichtungen einzugehen.
Zusammensetzung
Der Sachverständigenausschuss der europäischen Sprachencharta setzt sich aus je einer Fachperson pro Vertragsstaat zusammen, welche für eine Zeitspanne von sechs Jahren gewählt wird und deren Mandat einmal verlängert werden kann. Die Mitglieder des Ausschusses müssen über anerkannte Sachkenntnisse der in der Sprachencharta enthaltenen Angelegenheiten verfügen und ihre Arbeit unabhängig sowie frei von jeglichen Weisungen der jeweiligen Regierung verrichten können.
Arbeitsweise
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen sind dazu verpflichtet, alle fünf Jahre einen Staatenbericht vorzulegen, in welchem sie ihre Politik und die Massnahmen erläutern, welche sie zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen ergriffen haben. Zweieinhalb Jahre später müssen sie zudem Informationen zu Empfehlungen für sofortige Massnahmen einreichen.
Nach Erhalt des Staatenberichtes erstattet eine Delegation des Expertenkomitees der europäischen Sprachencharta dem Vertragsstaat einen Besuch, um sich mit Regierungsvertreter*innen sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen, welche sich für Sprachminderheiten einsetzen, auszutauschen. Die Delegation beurteilt, welche Massnahmen vom jeweiligen Vertragsstaat zum Schutz und zur Förderung der Regional-und Minderheitensprachen ergriffen wurden und ob diese funktioniert haben.
Nachdem die schriftliche Evaluation der Delegation dem Ministerkomitee des Europarates und dem jeweiligen Vertragsstaat übermittelt wurde, hat dessen Regierung die Möglichkeit, Kommentare zu diesem Bewertungsbericht abzugeben und das Expertenkomitee um einen vertraulichen Dialog zu bitten. Ersucht der Vertragsstaat nicht um ein solches Gespräch wird der Bericht gemeinsam mit der etwaigen Stellungnahme der Regierung, spätestens jedoch nach zwei Monaten, auf der Website des Komitees veröffentlicht.