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Europaratskonvention zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen (Istanbul-Konvention)

08.07.2020

vom 11. Mai 2011 (Inkrafttreten: 1. August 2014)

Vertragstext und Ratifizierungen

Text: deutsch / englischfranzösisch / italienisch 

Die Konvention zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt verfolgt das Ziel, Opfer vor Gewalt zu schützen und die Straflosigkeit der Täter und Täterinnen zu beendigen. Die äusserst umfangreiche Konvention sieht unter anderem Massnahmen in den Bereichen Prävention, Betreuung und Hilfe, Rechtsschutz und (zivil- und strafrechtliche) Verfahren vor. Ein weiteres Kapitel ist dem Themenbereich Migration und Asyl gewidmet.Erfasst werden alle Formen von Gewalt gegen Frauen, einschliesslich häuslicher Gewalt, von welcher Frauen unverhältnismässig stark betroffen sind (Zwangsverheiratung, Genitalverstümmelung, Stalking, physische und psychologische Gewalt und sexuelle Gewalt etc.). Die Mitgliedstaaten werden allerdings dazu ermuntert, die Konvention auf alle Opfer von häuslicher Gewalt anzuwenden, also auch auf Männer und Kinder (Art. 2). Vorbehalte sind nur zu ganz bestimmten Bestimmungen und unter restriktiven Bedingungen zulässig (Art. 78 f.).

34 Vertragsstaaten (Stand: 8. Juli 2020; aktueller Stand)

Überwachung

Zur Kontrolle der Umsetzung der Konvention in den einzelnen Staaten ist die Einrichtung einer internationalen Gruppe von unabhängigen Expertinnen und Experten – «Group of expert on action against violence against women and domestic violence» (abgekürzt: GREVIO) – vorgesehen.

Ratifizierung durch die Schweiz

SR 0.311.35 (AS 2018 1119)
Unterzeichnet: 11. September 2013
Ratifikation: 14. Dezember 2017
Inkrafttreten für die Schweiz: 1. April 2018
Botschaft vom 2. Dezember 2016: BBL 2017 185FF 2017 163 (Franz.) / FF 2017 143 (Ital.)

Dokumentation zum Ratifizierungsprozess