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Expertengruppe für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt

05.08.2020

Die GREVIO ist die unabhängige Expertengruppe, welche für die Überwachung der Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) durch die Vertragsparteien verantwortlich ist.

Mandat

Die Expertengruppe GREVIO beurteilt legislative und andere Maßnahmen, welche von den Vertragsparteien ergriffen wurden, um den Bestimmungen der Istanbul-Konvention Wirkung zu verleihen. Sie kann zudem ein besonderes Untersuchungsverfahren einleiten, wenn ein schwerwiegendes, massives oder andauerndes Muster von Gewalttaten, welche unter das Übereinkommen fallen, vorliegt. Weiter kann die Expertengruppe gegebenenfalls auch allgemeine Empfehlungen zu Themen und Konzepten innerhalb der Istanbul-Konvention verabschieden.

Neben der Expertengruppe GREVIO existiert der Ausschuss der Vertragsparteien, welcher sich aus Vertreter*innen der Vertragsstaaten der Istanbul-Konvention zusammensetzt. Wenn die GREVIO einen Bericht zur Umsetzung der Konvention in einem Vertragsstaat verabschiedet hat, beschäftigt sich der Ausschuss der Vertragsparteien mit deren Darlegungen und verfasst spezifische Empfehlungen für die jeweilige Vertragspartei.

Zusammensetzung

Die Expertengruppe GREVIO besteht je nach Anzahl der Vertragsparteien aus 10 bis 15 Mitgliedern, wobei seit der 25. Ratifizierung der Istanbul-Konvention 15 Abgesandte aktiv sind. Innerhalb der Gruppe wird auf ein ausgewogenes Verhältnis der Geschlechter und Fachwissen im Bereich der Menschenrechte, der Gleichstellung der Geschlechter, der Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sowie des Opferschutzes geachtet. Voraussetzung für die Wahl in die Expertengruppe bilden Unabhängigkeit, Integrität, Kompetenz, Verfügbarkeit und Sprachkenntnisse in Englisch und/oder Französisch. Die Expert*innen werden für jeweils vier Jahre vom Ausschuss der Vertragsparteien gewählt.

Arbeitsweise

Der Überwachungsmechanismus der Istanbul-Konvention hat zum Ziel, die Umsetzung des Übereinkommens durch die Vertragsparteien zu bewerten und zu verbessern. Eine innovative Bestimmung in der Istanbul-Konvention verpflichtet die Vertragsparteien, die nationalen Parlamente zur Teilnahme an den Überprüfungsverfahren einzuladen und ihnen die Berichte der GREVIO vorzulegen. In ähnlicher Weise ist erstmals auch die Parlamentarische Versammlung des Europarates dazu eingeladen, in regelmässigen Abständen eine Bilanz zur Umsetzung der Istanbul-Konvention zu ziehen.

Zur Überprüfung des Übereinkommens durch die GREVIO sind zwei Arten von Verfahren vorgesehen: ein länderbezogenes Evaluierungsverfahren und ein besonderes Untersuchungsverfahren.

Länderspezifische Überprüfung

Innerhalb des länderbezogenen Überprüfungsverfahrens findet anhand von Fragebögen und Informationsanfragen eine erste Beurteilung des Vertragsstaates durch die GREVIO statt. Darauf folgen Evaluationsrunden, anhand welcher die Expertengruppe die Antworten der Vertragsstaaten auf ihre Fragen miteinbezieht und die Informationen, welche sie von anderen Europaratsgremien, internationalen Institutionen, Nichtregierungsorganisationen und Nationalen Menschenrechtsinstitutionen erhält, berücksichtig. Reichen die gesammelten Informationen nicht aus, kann die Expertengruppe Länderbesuche durchführen. Diese dauern in der Regel 5 Tage und werden von zwei Mitgliedern der GREVIO durchgeführt.

Nach der Konsultation mit den zuständigen nationalen Behörden formuliert die Expertengruppe den Entwurf eines Abschlussberichts sowie Empfehlungen und stellt sie dem Vertragsstaat zu. Gemeinsam mit allfälligen Kommentaren der betroffenen Vertragspartei werden die Berichte nach ihrer Verabschiedung veröffentlicht und dem Ausschuss der Vertragsparteien zugestellt. Zur Umsetzung der Schlussfolgerungen der GREVIO formuliert der Ausschuss spezifische Empfehlungen für die Vertragsstaaten.

Besonderes Untersuchungsverfahren

Wenn verlässliche Informationen vorliegen, dass in einem Vertragsstaat ein schwerwiegendes, massives oder anhaltendes Muster von Gewalttaten vorliegt, welche unter die Istanbul-Konvention fallen, kann die Expertengruppe ein besonderes Untersuchungsverfahren einleiten. In diesem Fall verlangt die GREVIO vom Vertragsstaat die Einreichung eines Sonderberichtes und kann anschliessend eines oder mehrere seiner Mitglieder damit beauftragen, eine Untersuchung durchzuführen. Bei Zustimmung des Vertragsstaates kann diese Untersuchung auch einen Länderbesuch miteinschliessen. Nachdem die zuständigen Expert*innen ihren Bericht erstattet haben, werden die Ergebnisse ihrer Untersuchung durch die gesamte GREVIO überprüft. Im Anschluss werden die Ergebnisse der Untersuchung der betreffenden Vertragspartei und gegebenenfalls dem Ausschuss der Vertragsparteien sowie dem Ministerkomitee des Europarates übermittelt.