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Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz

Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI wurde 1993 anlässlich des ersten Gipfeltreffens der Regierungsverantwortlichen der Mitgliedstaaten des Europarates in Wien eingesetzt und nahm im März 1994 seine Arbeit auf. 2002 hat das Ministerkomitee des Europarates das Statut für ECRI neu gefasst und dessen Rolle als unabhängigen Menschenrechtsbeobachtungsmechanismus bekräftigt.

Mandat

ECRIs Aufgabe ist die Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz, wobei die Menschenrechtsperspektive im Vordergrund steht. ECRI überprüft dazu unter anderem die Gesetzgebung sowie die politischen und sonstigen Massnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz sowie deren Wirksamkeit in den Mitgliedstaaten; die Kommission initiiert ausserdem Aktionen auf lokaler und nationaler sowie auf der Europaratsebene und formuliert allgemeine Empfehlungen zuhanden der Mitgliedstaaten (Art. 1 des Statuts).

Zusammensetzung

Jeder Europaratsstaat entsendet ein Mitglied in das ECRI. Diese sind unabhängige Experten/-innen, welche aufgrund ihrer Kenntnisse im Bereich Rassismusbekämpfung gewählt werden. Sie werden für fünf Jahre bestimmt und können wiedergewählt werden.

Arbeitsweise

Das Arbeitsprogramm von ECRI besteht im Wesentlichen aus der Erarbeitung der Länderberichte («country-by-country approach»), der Arbeit zu generellen Themen sowie Aktivitäten im Zusammenhang mit der Zivilgesellschaft.

In den Länderberichten wird aufgrund von Besuchen in den jeweiligen Staaten eine Bestandesaufnahme betreffend Rassismus und rassistischer Diskriminierung erstellt; auf dieser Grundlage formuliert ECRI jeweils Empfehlungen zum Umgang mit den gefundenen Problemen. Ein erster Entwurf wird den Staaten zugestellt und in einem vertraulichen Dialog mit den nationalen Behörden besprochen. Der Inhalt des Berichts wird danach im Lichte des stattgefundenen Dialogs überarbeitet, von der Kommission verabschiedet und mittels des Ministerkomitees des Europarates dem betreffenden Staat zugestellt. Die Berichte werden veröffentlicht, sofern sich eine Regierung nicht explizit dagegen verwehrt. Das Länderberichtssystem erfasst alle Länder des Europarates. Pro Jahr werden zehn bis zwölf Länder behandelt – ein Zyklus umfasst vier bis fünf Jahre.

Eine weitere wichtige Tätigkeit der Kommission besteht in der Beschäftigung mit allgemeinen Themen, die für die Bekämpfung von Rassismus, rassistischer Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit, Anitsemitismus und Intoleranz zentral sind. Bis jetzt hat sie sich folgenden Themen vertieft angenommen: Hate Speech und Gewalt, Gleichstellungsinstitutionen, Integration und Inklusion, Sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität und Gesetzgebung gegen Intoleranz.