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Ausschuss für Bioethik

21.07.2020

Das Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin ist das einzige rechtlich bindende internationale Instrument zum Schutz der Menschenrechte im Bereich der Biomedizin. Mit der Überwachung dieser Konvention betraut ist der Ausschuss für Bioethik.

Mandat

Unter Aufsicht des Ministerkomitees des Europarates nimmt der Ausschuss für Bioethik die ihm durch das Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin übertragenen Aufgaben wahr. Zu seinen Haupttätigkeiten gehören die Weiterentwicklung und regelmässige Überprüfung der Bioethik-Konvention, die Beurteilung ethischer und rechtlicher Fragestellungen im biomedizinischen Bereich, die Sensibilisierung zu erarbeiteten Richtlinien und die Förderung deren Umsetzung sowie die regelmässige Berichterstattung an das Ministerkomitee des Europarates.

Zusammensetzung

Im Ausschuss für Bioethik ist jeder Vertragsstaat mit mindestens einem Mitglied vertreten. Die Fachpersonen müssen über eine angemessene Expertise in verschiedenen Bereichen der Bioethik, insbesondere auch bezüglich neuer Technologien, verfügen und in der Lage sein, diese aus menschenrechtlicher Perspektive zu beurteilen.

Neben den Abgesandten der Mitgliederstaaten können auch Vertreter*innen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, Sachverständige aus bestimmten Expertenausschüssen, der oder die Menschenrechtskomissar*in, Mitglieder der Konferenz internationalen Nichtregierungsorganisationen (INGO) und anderer Komitees und Arbeitsgruppen aus verwandten Arbeitsbereichen an den Versammlungen des Ausschusses für Bioethik teilnehmen. Weiter zur Teilnahme ohne Stimmrecht zugelassen sind unter anderem Abgesandte der Europäischen Union, von Staaten mit Beobachterstatus und von internationalen Organisationen.

Arbeitsweise

Der Ausschuss für Bioethik trifft sich zweimal pro Jahr in Strassburg. Für die Zeitspanne zwischen 2020 und 2025 verfolgt er einen strategischen Aktionsplan, welcher sich mit den menschenrechtlichen Herausforderungen von neuen Technologien in der Biomedizin auseinandersetzt. Im Fokus stehen insbesondere der Schutz der Menschenwürde, die Menschenrechte und individuelle Freiheiten. Zu den konkreten Aufträgen des Ausschusses gehören weiter die Erarbeitung eines Entwurfs für ein Zusatzprotokoll zum Schutz der Menschenrechte und der Würde von Menschen mit psychischen Störungen und das Verfassen einer Studie zur Förderung von freiwilligen Massnahmen in der psychiatrischen Versorgung. Hinzu kommt die Erstellung eines Leitfadens für die Partizipation von Kindern in biomedizinischen Entscheidfindungsprozessen und die rechtliche sowie ethische Auseinandersetzung mit Technologien zur Bearbeitung von Genen.