Der Ausschuss für Bioethik führt keine länderspezifischen Evaluationsverfahren durch. Zu seinen Haupttätigkeiten gehören die Weiterentwicklung und regelmässige Überprüfung der Bioethik-Konvention, die Beurteilung ethischer und rechtlicher Fragestellungen im biomedizinischen Bereich, die Sensibilisierung zu erarbeiteten Richtlinien und die Förderung deren Umsetzung sowie die regelmässige Berichterstattung an das Ministerkomitee des Europarates.