22.07.2020
Der Lanzarote-Ausschuss (Ausschuss der Vertragsstaaten des Übereinkommens des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch) überwacht die Umsetzung der Lanzarote-Konvention.
Mandat
Der Lanzarote-Ausschuss beurteilt anhand von Fragebögen, inwiefern der Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt und Ausbeutung auf nationaler Ebene gewährleistet ist. Der Ausschuss hat zudem die Aufgabe, die Sammlung, Analyse und den Austausch von Informationen, Erfahrungen und bewährten Praktiken zwischen den Staaten zu erleichtern, um die innerstaatliche Verhütung und Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung und des sexuellen Missbrauchs von Kindern zu verbessern.
Zusammensetzung
Der Lanzarote-Ausschuss besteht aus Abgesandten der Vertragsstaaten, wobei jeweils nur ein*e Vertreter*in stimmberechtigt ist. An den Versammlungen des Ausschusses sind eine Reihe weiterer Abgeordneter zugelassen, jedoch ohne Stimmrecht.
Bei den Vertreter*innen im Lanzarote-Ausschuss muss es sich um Fachpersonen aus dem Gebiet der Kinderrechte handeln, welche insbesondere zu den Themen der sexuellen Ausbeutung und des sexuellen Missbrauchst über Expertise verfügen.
Arbeitsweise
Zur Überwachung der Umsetzung der Lanzarote-Konvention fokussiert der Ausschuss in den einzelnen Überprüfungszyklen jeweils auf ein spezifisches Thema. Dazu verwendet er einen allgemeinen sowie einen thematischen Fragebogen, welche allen Vertragsstaaten und nationalen Interessensvertreter*innen, insbesondere zivilgesellschaftlichen Organisationen, zur gleichen Zeit zugestellt werden. Auf Basis der Antworten der Vertragsparteien, und allfälliger Kommentaren durch Ausschussmitglieder, Beobachter*innen und weiteren Teilnehmenden, verfasst der Lanzarote-Ausschuss Umsetzungsberichte. Diese Berichte enthalten spezifische Empfehlungen zur Ergreifung von Massnahmen und beleuchten vielversprechende Ansätze zum Schutz von Kindern.
Neben den regulären Überprüfungszyklen führt der Ausschuss auch dringende Monitoringzyklen durch. So bisher betreffend dem Schutz von Flüchtlingskindern vor sexuellem Missbrauch und dem Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung in den Transitzonen an der serbisch-ungarischen Grenze.
Um die Umsetzung seiner Empfehlungen in den einzelnen Vertragsstaaten besser überwachen zu können, zieht der Lanzarote-Ausschuss unabhängige Expert*innen bei. Zudem tauscht sich der Ausschuss dazu auch mit anderen Gremien des Europarates aus und hat zwei Arbeitsgruppen ins Leben gerufen, welche sich mit der mittelfristigen und längerfristigen Optimierung der Umsetzung seiner Empfehlungen auseinandersetzen.
Neben den Überprüfungszyklen führt der Lanzarote-Ausschuss regelmässig Aktivitäten zum Erfahrungsaufbau (Capacity-building activities) durch. Zu diesem Zweck veranstaltet der Ausschuss Konferenzen, thematische Anhörungen und Studienbesuche in ganz Europa.