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Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948

21.12.2012

Die Menschenrechtserklärung der UNO von 1948 (Originaltitel: «Universal Declaration of Human Rights») ist das wohl bekannteste Menschenrechtsdokument und stellt gleichzeitig auch den Grundstein für den internationalen Menschenrechtsschutz dar. Bis zum zweiten Weltkrieg waren Menschenrechte und der Schutz der Menschenrechte fast ausschliesslich Angelegenheit jedes einzelnen Staates. Dies bedeutete, dass die Menschenrechte nur galten, insofern sie als sogenannte «Grundrechte» in der Verfassung des betreffenden Landes verankert waren. Jeder Staat hatte die souveräne Macht darüber, Grundrechte zu missachten oder ausser Kraft zu setzen.
Der nationalsozialistische Terror und die Schrecken des Zweiten Weltkrieges führten jedoch zu einer Wende. Bereits während des Krieges bekundeten die gegen Deutschland und seine Verbündeten kämpfenden Alliierten die Absicht, eine internationale Organisation zu schaffen, die allen Menschen garantieren sollte, in Frieden und frei von Furcht und Mangel leben zu können. Deshalb enthält die Charta der 1945 gegründeten Vereinten Nationen (UNO) den klaren Auftrag an die Staatengemeinschaft, die Achtung und Verwirklichung der Menschenrechte und Grundrechte für alle zu fördern.

Der Durchbruch: die «Allgemeine Erklärung der Menschenrechte»

Am 10. Dezember 1948 verabschiedete die Generalversammlung der UNO die «Allgemeine Erklärung der Menschenrechte». 48 Staaten stimmten für die Erklärung, 8 enthielten sich der Stimme. Vorangegangen war ein zweijähriger Diskussionsprozess in der UNO-Menschenrechtskommission. Diese war gerade erst gegründet worden und bestand aus Vertretern/-innen von 18 Staaten, die unter dem Vorsitz der US-Amerikanerin Eleanor Roosevelt tagten. Zum einen flossen historische Menschenrechtserklärungen (französische Revolution) und bereits bestehende Grundrechtskataloge von westlichen Staaten in die AEMR ein. Zum andern erfolgten aber auch neue Akzentsetzungen, vor allem im Bereich der Sozialrechte. 

Zum Inhalt

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte schreibt Freiheitsrechte und Sozialrechte fest, die den Menschen um ihrer Würde willen zukommen sollen. In dreissig Artikeln werden Garantien zum Schutz der menschlichen Person (Recht auf Leben, Verbot der Sklaverei, Verbot der Folter, Verbot willkürlicher Festnahme und Haft, etc.), Verfahrensrechte (Anspruch auf wirksame Rechtsbehelfe, etc.), klassische Freiheitsrechte (Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Ehefreiheit, etc.) sowie wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Recht auf soziale Sicherheit, Recht auf Arbeit, Recht auf Nahrung und Gesundheit, Recht auf Bildung, etc.) verankert. Diese Rechte sollten für alle Menschen ungeachtet ihrer Herkunft, ihres Geschlechts oder ihrer Nationalität gelten, denn – so heisst es im ersten Artikel – alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.

Zur Geltung

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist zwar kein juristisch verbindliches Dokument, doch hat sie politisch und moralisch ein sehr grosses Gewicht. Einigen Garantien der AEMR, wie zum Beispiel dem Folterverbot, kommt heute ein gewohnheitsrechtlicher Charakter zu. Ein internationales Gewohnheitsrecht ist ein ungeschriebenes Recht, das dennoch von allen Staaten rechtlich anerkannt wird. Die AEMR hat zudem die rechtlich verbindlichen UNO-Menschenrechtskonventionen inhaltlich sehr stark geprägt.