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Menschenrechte im Rahmen des Europarats - Einführung

31.12.2012

Der 1949 gegründete Europarat war davon überzeugt, dass die europäischen Einigkeit nur erreicht werden kann, wenn die Menschenrechte und Grundfreiheiten geschützt und weiterentwickelt werden. Deshalb verabschiedete der Europarat 1950 in Rom die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK).

Die Europäische Menschenrechtskonvention EMRK

Die EMRK enthält die wichtigsten Freiheitsrechte: Recht auf Leben; Verbot der Folter; Recht auf Freiheit und Sicherheit; Recht auf ein faires Verfahren; keine Strafe ohne Gesetz; Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens; Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; Meinungsäusserungsfreiheit; Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit; Recht auf Eheschliessung; Recht auf eine wirksame Beschwerde; Diskriminierungsverbot.

Von der Form her ist die EMRK ein Vertrag, dem alle Länder des Europarats freiwillig beitreten können. Unterdessen ist es jedoch für jeden Staat, der Mitglied des Europarats sein möchte, obligatorisch, die EMRK zu ratifizieren. Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, die in der EMRK aufgeführten Rechte allen Personen, die sich in ihrem Machtbereich aufhalten, zu garantieren. Der Geltungsbereich der EMRK umfasst heute alle 46 Mitgliedsstaaten des Europarats (Stand 05.05.2022).

Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte

Das Individualbeschwerdeverfahren ist der weitaus wichtigste Mechanismus zur Einhaltung der Verpflichtungen, welche die EMRK den Staaten auferlegt. Jede Person, die in einem Vertragsstaat wohnt, hat das Recht, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg eine Beschwerde gegen den Staat wegen Verletzung eines durch die EMRK garantierten Menschenrechts einzureichen. Eine Voraussetzung ist allerdings, dass in der beklagten Angelegenheit bereits alle rechtlichen Möglichkeiten im eigenen Land ausgeschöpft wurden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist eine verbindliche Gerichtsinstanz, deren Urteile von den Staaten zwingend anerkannt und nachvollzogen werden müssen. 

Weitere Menschenrechtsabkommen des Europarats

Während die EMRK die klassischen Freiheitsrechte garantiert, schützt die Europäische Sozialcharta grundlegende Sozialrechte wie z.B. die Gewerkschaftsfreiheit, das Recht auf angemessene Entlöhnung und das Recht auf soziale Sicherheit.

Der Europarat hat noch weitere Menschenrechtsinstrumente geschaffen. Die wichtigsten sind das Europäische Übereinkommen zur Vorbeugung der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung von 1987 und das Rahmenübereinkommen zum Schutze nationaler Minderheiten von 1994. Zudem gibt es auch Abkommen, die sich auf neuartige Probleme beziehen. 1997 wurde beispielsweise das Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin verabschiedet, welches die Grundsätze der biogenetischen Forschung und die Rechte der betreffenden Personen regelt.