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Selbstbestimmungsinitiative

Schweizer Kirchen über Menschenrechte und Demokratie

10.12.2015

Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund, die Bischofskonferenz und die Christkatholische Kirche haben sich am Menschenrechtstag 2015 mit klaren Worten dafür stark gemacht, dass die Schweiz die in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verbrieften Rechte einhält. Sie widmeten den Internationalen Gedenktag dem Thema Menschenrechte und Demokratie und veröffentlichten dazu ein Rundschrieben, einen Flyer, einen Appell und eine Studie.

«Schwächung von Demokratie, Sicherheit und Freiheit»

Die Kirchen beobachten gemäss den Unterlagen mit Sorge, dass die Bedeutung der Grund- und Menschenrechte zusehends infrage gestellt werden. Der Menschenrechtsschutz verliere zunehmend an Selbsverständlichkeit. In den letzten Jahren hätten sich Volksabstimmungen, deren Forderungen gegen die Grundrechte und die verbindlichen Menschenrechte der EMRK verstossen, gehäuft. «Das Beschneiden unserer Grundrechte bedeutet eine Schwächung unserer Demokratie, unserer Sicherheit und unserer Freiheit», halten die Kirchen fest. Sie rufen dazu auf, die Errungenschaft der Menschenrechte nicht den Zielen einer kurzsichtigen Tages- und Migrationspolitik zu opfern, die Partikular- und nationale Interessen in den Vordergrund stellen.

Bedeutung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

«Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist das letzte Bollwerk für jede und jeden unter uns, der von staatlicher Willkür, ob in der Schweiz oder anderswo, betroffen ist. Die Menschenrechte müssen Gegenstand eines gerichtlichen Urteils sein können. Nur so ist gewährleistet, dass sie nicht toter Buchstabe bleiben. Dies ist die allerletzte Garantie unserer Freiheit und Sicherheit als Bürger und als Bürgerin eines Staates, der unseres Vertrauens würdig ist.»