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Zum Einfluss sozioökonomischer Faktoren auf die Gesundheit

22.10.2009

Die sozialen Bedingungen sind ein zentraler Grund für ungleiche Chancen im Bereich der Gesundheit: Je tiefer der sozioökonomische Status einer Person ist, desto schlechter ist in der Regel deren Gesundheit und desto tiefer auch die Lebenserwartung. Diese Erkenntnis aus europäischen Studien trifft auch für die Schweiz zu, wie zwei neuere Untersuchungen zeigen. Als Vertragsstaat von UNO-Pakt I über die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Rechte wäre die Schweiz eigentlich verpflichtet, das Recht auf Gesundheit allen Personen ungeachtet ihres sozialen Status zu gewähren. Die Schweiz betrachtet allerdings bisher das Recht auf Gesundheit nicht als verbindlich.

Ein Arbeiter lebt vier Jahre weniger lang als ein Akademiker

In unserer Gesellschaft herrsche die Meinung vor, dass der Grund vieler Krankheiten im persönlichen Fehlverhalten der Betroffenen liege, schreibt Caritas in einer Medienmitteilung zur Veröffentlichung einer Studie, welche Simone Villiger und Carlo Knöpfel im Auftrag der Organisation erarbeitet haben. Die Wissenschaft zeichne jedoch ein anderes Bild. Europäische Untersuchungen belegten, dass die Gesundheit einer Person in erheblichem Mass von ihrem sozioökonomischen Status, also vom Bildungsgrad, vom Beruf und nicht zuletzt vom Einkommen, abhänge. So lebe etwa ein un- oder angelernter Arbeiter durchschnittlich vier Jahre weniger lang und habe ein zwölf Mal höheres Risiko, invalid zu werden als ein Akademiker. Bei Frauen sehe es ähnlich aus: Die Lebenserwartung einer Universitätsabgängerin sei im Schnitt 3,6 Jahre höher als jene einer Frau, die die Pflichtschule absolviert habe.

Caritas Schweiz schliesst daraus, dass in der Schweiz Gesundheitsförderung stärker auf die Verbesserung der sozioökonomischen Verhältnisse ausgerichtet werden muss. Nur so könne die gesundheitliche Chancengleichheit gestärkt und der Missstand, dass Arme häufiger krank sind, bekämpft werden. Gefragt sei eine Gesundheitspolitik, die sich auch in die Bildungs-, Steuer- und Sozialpolitik einmische. Die Studie fordert daher eine Gesundheitsverträglichkeitsprüfung. Diese soll aufzeigen, ob die gesundheitliche Ungleichheit durch einen politischen Entscheid grösser oder kleiner werde.

Genfer Studie

Wenige Tage nach Veröffentlichung von Caritas hat das Institut für Sozialmedizin und Prävention der Universität Genf eine Studie präsentiert, welche die Chancenungleichheit im Bereich der Gesundheit bestätigt. Für diese Studie wurden während zehn Jahren bei rund 2700 Prostatakrebs-Patienten Erhebungen durchgeführt. Die Studie kommt zum Schluss, dass Männer mit tiefem sozio-ökonomischem Status ein doppelt so hohes Risiko haben an Prostata zu sterben als Männer, die einen hohen Status haben.

Recht auf Gesundheit - Das sagt der UNO-Ausschuss

Die Deutlichkeit des Resultats insbesondere der empirischen Erhebung aus Genf erstaunt angesichts der Tatsache, dass die Erhebung in einer Region stattfand, die über eines der besten Gesundheitssysteme der Welt verfügt. Die Autoren der Studie schliessen mit dem Fazit, dass eine Reduktion der Ungleichheiten im Bereich Sozialstatus für eine öffentliche Gesundheitspolitik prioritär sein sollte.

Die Erkenntnisse der erwähnten Studien tangieren das Recht auf Gesundheit von Personen mit geringem sozioökonomischem Status in der Schweiz. Das Recht auf Gesundheit ist erwähnt in Artikel 12 von UNO-Pakt I. Nach der Auslegung des Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte impliziert dieses Recht u.a. die diskriminierungsfreie Zugänglichkeit zu den vorhandenen Gesundheitseinrichtungen. Zudem bedeutet das Recht auf Gesundheit auch, dass ein Staat verpflichtet ist, Personen in seinem Staatsgebiet vor Eingriffen Dritter zu schützen und etwa Minimalvorschriften für gesunde Arbeitsbedingungen in der Privatwirtschaft zu erlassen.

In der direkten Anwendung der Sozialrechte ist die Schweiz jedoch leider nicht vorbildlich. Weder Bundesrat noch Bundesgericht erachten die Sozialrechte als rechtlich verbindlich. So sind etwa in der Bundesverfassung die Sozialrechte nur als Sozialziele festgeschrieben.

Dokumentation

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