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Bericht über die Schweiz und die Konventionen des Europarates

26.05.2004

Der Bundesrat hat am 26. Mai 2004 den achten Bericht über die Schweiz und die Konventionen des Europarates verabschiedet. Der Bericht wird zu Beginn jeder Legislaturperiode zuhanden des Parlaments erstellt und legt die Haltung des Bundesrats gegenüber jenen Konventionen des Europarates dar, welche die Schweiz noch nicht ratifiziert hat.

Der Bundesrat beabsichtigt während der Legislaturperiode 2003-2007 folgende menschenrechtlich relevante Konventionen des Europarates zur Ratifikation vorzuschlagen:

  • Erstes Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention, EMRK (dieses Zusatzprotokoll hat die Schweiz bereits 1976 unterzeichnet);
  • Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin samt den Zusatzprotokollen betreffend das Verbot des Klonens menschlicher Lebewesen und betreffend die Transplantation von Organen und Geweben menschlichen Ursprungs; 
  • Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen;
  • Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten;
  • zweites Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen; 
  • Änderungsprotokoll zum Europäischen Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus; 
  • Übereinkommen über die persönlichen Beziehungen zu Kindern.

Die Ratifikation der Europäischen Sozialcharta, welche die Schweiz 1976 unterzeichnet hat, steht dagegen weiterhin nicht zur Debatte. Im aussenpolitischen Bericht von 1993 (pdf, 71 S.) hatte der Bundesrat die Ratifikation der Sozialcharta noch als eine Priorität im Bereich der Menschenrechtspolitik bezeichnet. Die Ratifikation des vierten Zusatzprotokolls zur EMRK ist in der Legislaturperiode 2003-2007 ebenfalls nicht vorgesehen. Im Bericht über die Legislaturplanung 1999-2003 hatte der Bundesrat die Unterbreitung einer entsprechenden Botschaft angekündigt. Gemäss dem Geschäftsbericht 2003 des Bundesrates führten Verzögerungen bei der parlamentarischen Beratung über das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer, das einen inhaltlichen Zusammenhang mit dem vierten Zusatzprotokoll aufweist, zur Nichterfüllung dieses Legislaturziels.