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Bundesgesetz zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte 

09.01.2004

Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte. Bundesgesetz

Sowohl Stände- als auch Nationalrat hatten sich im Rahmen des Differenzbereinigungsverfahrens erneut mit den Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und zur Stärkung der Menschenrechte zu befassen. Das Bundesgesetz über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte soll zwei Ziele der schweizerischen Aussenpolitik, die zivile Friedensförderung und die Stärkung der Menschenrechte, aufwerten. Das Gesetz sieht einerseits Massnahmen zur Prävention, Entschärfung oder Lösung von Gewaltkonflikten, namentlich durch Vertrauensbildung, Vermittlung und friedensbildende Aktivitäten nach Beendigung von gewaltsamen Auseinandersetzungen vor, andererseits enthält es Bestimmungen zur Förderung des humanitären Völkerrechts sowie zur Stärkung der Menschenrechte. Sodann soll die Möglichkeit des Bundes, Finanzhilfen zu leisten, einmalige und wiederkehrende Beiträge auszurichten, Sachleistungen zu erbringen, Experten/-innen zu entsenden oder privatrechtliche Vereine oder Stiftungen zu gründen und sich an solchen zu beteiligen, eine gesetzliche Grundlage erhalten. Ebenfalls vorgesehen war die Einsetzung einer aus Expertinnen und Experten zusammengesetzten "Kommission für zivile Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte".
Zwischen Ständerat und Nationalrat waren zwei Punkte umstritten: Einerseits die Kompetenz des Bundes, Vereine und Stiftungen zu gründen bzw. sich daran zu beteiligen und andererseits die Schaffung einer beratenden „Kommission für zivile Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte“. Während der Nationalrat in der Frühjahrssession beide Vorschläge angenommen hatte, wurden diese in der Herbstsession vom Ständerat abgelehnt.

Erneut mit diesen Fragen befasst, sprach sich der Nationalrat für die Kompetenz des Bundes aus, Vereine und Stiftungen zu gründen bzw. sich daran zu beteiligen. Mit Stichentscheid des Nationalratspräsidenten Max Binder (SVP, Zürich) verzichtete der Nationalrat indes auf die Einsetzung der beratenden Kommission. In der Folge schloss sich der der Ständerat diesen Entscheiden an. In der Schlussabstimmung sprach sich der Nationalrat mit 139 gegen 45 Stimmen und der Ständerat einstimmig (43 Stimmen) für Annahme der Vorlage aus.
Stand des Geschäfts: erledigt

Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte. Rahmenkredit

Das Bundesgesetz über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte sieht mehrjährige Rahmenkredite für die im Gesetz vorgesehenen Massnahmen vor. Als Erstrat hatte sich der Nationalrat in der Frühjahrssession 2003 mit dem diesbezüglichen Rahmenkredit über 240 Millionen Franken für die Jahre 2004-2007 befasst und ihm zugestimmt. Der Ständerat war in der vergangenen Herbstsession, nicht zuletzt mit Hinweis auf die angespannte Finanzlage des Bundes, weitaus kritischer und sprach sich schliesslich für einen Rahmenkredit von 200 Millionen Franken aus.

Die Mehrheit der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates empfahl dem Rat, die Höhe des Rahmenkredites bei 240 Millionen Franken zu belassen. Demgegenüber beantragte Ulrich Schlüer (SVP, Zürich) im Namen der Kommissionsminderheit sowie der SVP-Fraktion, den Rahmenkredit wie der Ständerat auf 200 Millionen Franken zu begrenzen. Zudem suchte Vreni Müller-Hemmi (SPS, Zürich) mit einem Eventualantrag einen Kompromiss zwischen den beiden Positionen zu finden und beantragt einen Rahmenkredit in der Höhe von 220 Millionen Franken. In der Abstimmung vermochte sich der Eventualantrag mit 116 zu 61 Stimmen gegen den Antrag der Minderheit (der zuvor über den Antrag der Mehrheit obsiegt hatte) durchzusetzen. Einstimmig (40 Stimmen) folgte der Ständerat diesem Entscheid. Der Rahmenkredit für die Jahre 2004 bis 2007 beträgt damit 220 Millionen Franken.
Stand des Geschäfts: erledigt