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Der Menschenrechtsansatz in der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit

28.09.2016

In der Schweiz arbeiten zahlreiche Akteure in der Entwicklungszusammenarbeit. Institutionell liegt die Verantwortung für die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit vor allem bei der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA), die im Aussendepartement (EDA) angesiedelt ist, und beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), das zum Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) gehört.

Die öffentliche Entwicklungshilfe der Schweiz umfasst Beiträge von Bund, Kantonen und Gemeinden. Sie betrug 2015 insgesamt 3'349,4 Millionen Franken, wovon 68 Prozent dem wichtigsten Akteur in der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit, der DEZA, zufielen. Der Rest floss in andere Bundesämter (insbesondere ins SECO, aber auch ins Staatssekretariat für Migration (SEM), ins Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und andere).

Die Gelder der DEZA für die Entwicklungszusammenarbeit teilen sich in die Bereiche Humanitäre Hilfe, die Nord-Süd- und die Ost-Zusammenarbeit auf. Davon wiederum wird ein Teil der Gelder zur Unterstützung multilateraler Organisationen (UNO-Organisationen, Weltbank u.a.) eingesetzt, und der andere Teil fliesst in die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit, wovon ein wesentlicher Anteil über Beiträge an Projekte der Hilfswerke in ausgewählten Ländern geht. Dies ist mit ein Grund dafür, dass die Hilfswerke wichtige Akteure der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit sind.

Gesetzliche Grundlagen

Die Achtung der Menschenrechte ist wie die Linderung von Not und Armut in der Welt ein Hauptziel der schweizerischen Aussenpolitik und damit auch für deren internationale Entwicklungszusammenarbeit (vgl. Art. 54 BV).

Die Bundesgesetze über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe sowie über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas konkretisieren diese Ziele weiter. Diese beiden Gesetze sind die Grundlage für die Finanzierung der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit in der Schweiz: Die Gelder bewilligt das Parlament jeweils als Rahmenkredite über vier bis fünf Jahre.

Basis für den Entscheid über die Rahmenkredite ist jeweils eine Botschaft des Bundesrates, in welchen die strategischen Orientierungsziele und weitere Ziele der jeweiligen Programme festgehalten sind. In der «Botschaft über die internationale Zusammenarbeit der Schweiz 2017 - 2020» nehmen die Rechtsstaatlichkeit, die Achtung und Förderung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie die Stärkung der Geschlechtergleichstellung und der Rechte von Frauen und Mädchen als strategische Ziele eine gewichtige Stellung ein.

Der Menschenrechtsansatz bei der DEZA

Früh beschloss die DEZA, Menschenrechtsanliegen systematisch in ihre Arbeit zu integrieren. Sie veröffentlichte 1997 entsprechende Leitlinien für Mitarbeitende und Partnerorganisationen, die 2006 unter dem Titel «Menschenrechtspolitik: Für ein Leben in Würde» neu aufgelegt wurden.

Die programmatische Schrift legte eine Strategie fest, die stark vom Menschenrechtsansatz der UNO inspiriert war. Die Prinzipien der Nicht-Diskriminierung, des Empowerments, der Verantwortlichkeit bei Menschenrechtsverletzungen sowie der Unteilbarkeit und Universalität der Menschenrechte sollen in der Entwicklungszusammenarbeit operationell wirksam gemacht werden.

Mainstreaming innerhalb der DEZA

Der Schlüssel für die konkrete Umsetzung des Menschenrechtsansatzes ist die Integration der Menschenrechte als Richtwerte in die Planung, Umsetzung und Überprüfung von Programmen, Projekten und Länderstrategien der DEZA.

Seit 2010 liegt die Verantwortung für die DEZA-interne Umsetzung des Menschenrechtsansatzes beim «Netzwerk Konflikt und Menschenrechte (Network Conflict and Human Rights, CHRnet)». Dieses ist als Kontaktstelle der Südasien-Abteilung angegliedert, nimmt aber darüber hinaus Querschnittsaufgaben innerhalb der gesamten DEZA wahr. Das «Netzwerk Konflikt und Menschenrechte» tritt vorwiegend DEZA-intern in Erscheinung und zwar mit Meetings, Veranstaltungen, Ausbildungsangeboten, internen Factsheets und Informationsbroschüren sowie einer spezifischen Beratung für bestimmte Einheiten innerhalb der DEZA.

Evaluation und Weiterentwicklung

Ein wichtiges Arbeitsinstrument ist die methodische Auswertung von Erfahrungen mit dem Menschenrechtsansatz in der Zusammenarbeit mit bestimmten Ländern im Rahmen eines organisierten Lernprozesses, dessen Zwischenresultate als Empfehlungen in die Arbeit mit andern Ländern einfliessen sollen. Eine solche «Kapitalisierung von Erfahrungen» mit dem Menschenrechtsansatz hat in den Jahren 2011 - 2013 zwischen der Schweizer DEZA-Zentrale in Bern und den Koordinationsbüros in Afghanistan, Bolivien, Burundi, der Mongolei und den besetzten palästinensischen Gebieten stattgefunden.

Der Menschenrechtsansatz bei NGOs und Hilfswerken

Der menschenrechtsbasierte Ansatz ist auch bei Hilfswerken und Organisationen ein Thema, welche in der Entwicklungszusammenarbeit tätig sind. Er beeinflusst die Arbeit der Organisationen in unterschiedlicher Art und Weise.

Einige Organisationen sehen den Menschenrechtsansatz als ganzheitlichen Ansatz für alle Aktivitäten in der Entwicklungszusammenarbeit, der weitreichende Veränderungen unter anderem in der Programmplanung und in der Zusammenarbeit mit lokalen Partnern/-innen mit sich bringt. Diese Organisationen bemühen sich, neue Vorlagen zu erstellen und Policy- und Strategieerarbeitungsprozesse umzugestalten. Gleichzeitig reflektieren sie ständig ihre eigene Rolle sowie ihre Beziehungen zu lokalen Partnerorganisationen und verstehen die Umsetzung des Ansatzes daher als kontinuierlichen Prozess.