14.10.2014
Unter Bundesrat Didier Burkhalter lancierte das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) für die Jahre 2014, 2015 und 2016 einen Aktionsplan für den Schutz von Kindern, die in Konflikten Streitkräften oder bewaffneten Gruppen angeschlossen sind.
Der Aktionsplan legt sein Hauptaugenmerk auf Massnahmen, mit welchen die Rekrutierungen von Kindersoldaten/-innen verhütet und die betroffenen Kinder wieder in die Gesellschaft eingegliedert werden können.
Drei Schwerpunkte
Mit Hilfe von drei Schwerpunkten will die Schweiz die zwei übergeordneten Ziele – Verhütung von Rekrutierungen einerseits und Wiedereingliederungen andererseits – erreichen.
Kinderschutzrecht
Der erste Schwerpunkt behandelt die Stärkung des Kinderschutzrechts. Die Schweiz setzt sich zum Ziel, die Ratifikation und die effektive Durchführung des UN-Fakultativprotokolls betreffend der Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten zu fördern und den Entwurf der Leitlinien von Lucens zum Schutz von Schulen und Universitäten vor der militärischen Nutzung in bewaffneten Konflikten zu verbreiten. Ferner will sie Organisationen unterstützen, welche rechtliche Kenntnisse an die Betroffenen vermitteln und sich für die Aufnahme völkerrechtlicher Normen für den Schutz von Kindern in innerstaatlichen Rechtsvorschriften einsetzen.
Multilaterale Mechanismen
Der zweite Schwerpunkt befasst sich mit den Möglichkeiten zum Schutz der Kinder innerhalb eines multilateralen Rahmens. Die Schweiz möchte sich in multilateralen Gremien stärker für den Schutz von Kindern einsetzen. Multilaterale Mechanismen sollen dazu dienen, Druck auf Konfliktparteien, die anhaltend Verstösse begehen, aufrechtzuerhalten. Zusätzlich entsendet die Schweiz einen Experten zum Büro der Sonderbeauftragen für Kinder in bewaffneten Konflikten und finanziert die Stelle der Koordination der Child Protection Working Group (CPGW) in Genf.
Engagement vor Ort
Im dritten Schwerpunkt geht es um die Stärkung des Schweizer Engagements vor Ort. Diese Stärkung soll über finanzielle Unterstützungsleistungen und den Einsatz von Experten des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe sowie des Schweizerischen Expertenpools für zivile Friedensförderung erfolgen. Insbesondere möchte die Schweiz Organisationen wie das Internationale Rote Kreuz (IKRK), das UN-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) und das UNICEF unterstützen. Die Auswahl der Organisationen, für welche eine Finanzierung in Frage kommt, wird unter Berücksichtigung der Pariser Grundsätze erfolgen.
Dokumentation
- Aktionsplan des EDA für den Schutz von Kindern, die in bewaffneten Konflikten Streitkräften oder bewaffneten Gruppen angeschlossen sind 2014-2016 (pdf, 28 S.)
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA, Oktober 2014 - Bundespräsident Didier Burkhalter stellt neuen Aktionsplan zum Schutz von Kindersoldaten vor
Medienmitteilung EDA, 14. Oktober 2014 - «Gegen das Phänomen der Kindersoldaten ankämpfen: damit Kinder das Recht haben, Kinder zu sein»
Rede von Bundespräsident Didier Burkhalter an der Jahreskonferenz der Abteilung Menschliche Sicherheit AMS in Bern, 14. Oktober 2014 - Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten
- Draft Lucens Guidelines for Protecting Schools and Universities from Military Use during Armed Conflict (pdf, 23 S.)
Global Coalition to Protect Education from Attack, 22. Oktober 2014 - The Paris Principles – Principles and Guidelines on Children Associated with Armed Forces or Armed Groups (pdf, 44 S.)
UNICEF, Februar 2007