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Schweizerische Menschenrechtspolitik im Fall Tibet

14.10.2004

Bundesrat Pascal Couchepin hat im Herbst 2004 Tibet besucht. Nach seiner Rückkehr soll er nun vor der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates (APK-NR) Auskunft darüber geben, was er für die Menschenrechte in China erreicht habe. Dies fordert der Präsident der Parlamentarischen Gruppe für Tibet, Mario Fehr (SP/ZH). Die Reise Couchepins in den Tibet bezeichnete er als «sehr riskant». Dialog sei zwar immer eine Chance. «Aber diese Chance muss man nutzen», sagte Fehr.

Auf seiner Tibetreise besuchte Bundesrat Couchepin das Kloster Ramoche, dessen Renovation die Schweiz mitfinanziert. Couchepin bezeichnete die Renovation der Klosteranlage als einen guten Ansatzpunkt für Diskussionen über die Religionsfreiheit. Etwas anders sieht dies Ruth Gonseth, die Präsidentin der Gesellschaft Schweizerisch-Tibetische Freundschaft. Sie äusserte gegenüber dem Tages-Anzeiger die Befürchtung, dass China das renovierte Kloster dereinst zu Propagandazwecken missbrauchen könnte. Viele schon renovierte Klöster seien nur für Touristen und gegen Eintritt zugänglich, sagte Gonseth. Das grösste Risiko bestehe in der «Folklorisierung», sagte auch Couchepin, aber bislang werde der Tempel rege von Gläubigen benutzt. Die Befürchtung, dass Peking das Kloster dereinst in Beschlag nehmen könnte, teilt die Delegation nicht.

Am 13. Oktober hat Couchepin anlässlich des Treffens mit dem chinesischen Gouverneur von Tibet die menschenrechtliche Bedeutung der Religionsfreiheit hervorgehoben. Tags darauf bekräftigte Couchepin jedoch, dass er beim Treffen mit dem chinesischen Präsidenten Hu Jintao die Menschenrechtslage in Tibet nicht zum Thema machen wolle. Zum Menschenrechtsdialog mit China sagte Couchepin, es könne nicht das Ziel sein, mit zu harter Kritik an China den Menschen, denen man helfen wolle, Schwierigkeiten zu verursachen.

Im Frühling 2004 hatte die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates mit 11 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen die «Petition zum Selbstbestimmungsrecht des tibetischen Volkes», welche von der Gesellschaft Schweizerisch-Tibetische Freundschaft eingereicht worden war, nicht anzunehmen. Die Kommission begründet den Entscheid damit, dass sie die Ein-China-Politik des Bundesrates nicht durch unklare parlamentarische Signale gefährden möchte, weil diese Politik die Grundlage für den Menschenrechtsdialog der Schweiz mit China darstelle. 

  • Medienmitteilung der APK-NR vom 20. April 2004
  • Mehr als 23'000 Unterschriften für die Freiheit Tibets (online nicht mehr verfügbar)
    Medienmitteilung der Gesellschaft Schweizerisch-Tibetische Freundschaft vom 16. September 2003