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Unabhängiges Kosovo - bedrohte Minderheiten

10.03.2008

Die Schweiz hat am 27. Februar 2008 die Unabhängigkeit des Kosovo anerkannt. Der Bundesrat sieht gemäss den Darlegungen von Bundespräsident Pascal Couchepin in der Klärung des Kosovostatus eine Voraussetzung für die Stabilität und die wirtschaftliche und politische Entwicklung ganz Südosteuropas. Nichtregierungsorganisationen betonten darauf die grosse Verpflichtung der Schweiz, «sich mit Nachdruck für die Rechte der besonders bedrohten Minderheitenangehörigen einzusetzen und den abgegebenen Versprechungen konkrete Taten folgen zu lassen». Derweil haben mehrere Nationalräte in der Frühjahrssession kritische Eingaben an die Regierung zum Thema Kosovo und seine Minderheiten gemacht.

Schweiz soll sich für Roma einsetzen

Mit der Unabhängigkeitserklärung habe sich der völkerrechtliche Status des Kosovo verändert, der prekäre Status der marginalisierten Minderheiten – insbesondere jener der Roma-Minderheiten – dagegen nicht. Dies schreibt die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) in einer Medienmitteilung vom 27. Februar 2008. «Wie bislang stehen sie zwischen den Fronten der albanischen Mehrheit sowie der serbischen Minderheit.» Die GfbV ruft die Schweiz auf, sich dafür einzusetzen, dass die Vertreibung der Roma aus dem Kosovo verhindert wird. Die Organisation erinnert die Verantwortlichen an einen Entscheid der Aussenpolitischen Kommission (APK) des Nationalrates an der Sondersitzung vom 22. Februar 2008, wo diese Anträge von Nationalrat Josef Lang mit 10 gegen 8 Stimmen angenommen hat.

Die GfbV dazu: «Laut den Anträgen von Josef Lang soll sich die Schweiz energisch dafür einsetzen, dass die durch die einseitige Unabhängigkeit möglicherweise erneuerte und beschleunigte Vertreibung und Verdrängung der Roma aus dem Kosovo verhindert wird. Weiter soll sich die Schweiz dafür einsetzen, dass der Kosovo nicht nur in Worten, sondern auch in der Tat multiethnisch bleibt; dazu gehört die offizielle Mehrsprachigkeit, wie sie in der Schweiz selbstverständlich ist. Zudem soll die Schweiz in ihrem Verbindungsbüro in Pristina eine angemessen Anzahl von Angehörigen der Minderheiten, insbesondere der Roma, einstellen. Und schliesslich hat sich die Schweiz inner- und ausserhalb der Flüchtlingslager in den Nachbarländern für menschliche Lebensbedingungen der Vertriebenen sowie sich für das formale und praktische Rückkehrrecht der vertriebenen und verdrängten Minderheits-Angehörigen einzusetzen. Die GfbV unterstützt diese Forderungen zum Schutze der Minderheiten im Kosovo und ruft die schweizerische Regierung nachdrücklich dazu auf, diese nun unverzüglich umzusetzen.» 


Eingaben u.a. zur Frage der Minderheiten in Kosovo von Parlamentarier/innen anlässlich der Frühlingssession 2008

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