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Rechte von Minderheiten und indigenen Völkern - Dossier

Art. 27 UNO-Pakt II und die UNO-Deklaration über die Minderheitenrechte

26.07.2016

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Bereits in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1949 wird auf die Rechte der Angehörigen von Minderheiten verwiesen, allerdings nicht im Sinne von Kollektivrechten, sondern des individuellen Schutzes vor Diskriminierung (Art. 7), der Rechtsgleichheit (Art. 2) sowie der Religionsfreiheit (Art. 18), um nur einige Beispiele zu nennen.

Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte

Der UNO-Pakt II von 1966 garantiert die klassischen Menschenrechte, Justizgrundrechte, das Diskriminierungsverbot sowie kulturelle Minderheitenrechte. Eine Kontrolle erfolgt durch den zuständigen Menschenrechtsausschuss unter anderem anhand von Staatenberichten über die Verwirklichung der geschützten Rechte.

Von zentraler Bedeutung für die Minderheitenrechte ist Artikel 27 von UNO-Pakt II:

«In Staaten mit ethnischen, religiösen oder sprachlichen Minderheiten darf Angehörigen solcher Minderheiten nicht das Recht vorenthalten werden, gemeinsam mit anderen Angehörigen ihrer Gruppe ihr eigenes kulturelles Leben zu pflegen, ihre eigene Religion zu bekennen und auszuüben oder sich ihrer eigenen Sprache zu bedienen.»

Deklaration über die Minderheitenrechte von 1992

Bei der UNO-Deklaration über die Minderheitenrechte handelt es sich um eine rechtlich nicht bindende Konkretisierung des Artikels 27 des UNO-Paktes über bürgerliche und politische Rechte.

Die Erklärung betont, dass Angehörige von Minderheiten eines besonderen Schutzes bedürfen und das Recht haben, ihr kulturelles und religiöses Leben zu pflegen. Die Staaten schützen die Existenz und die nationale, ethnische, kulturelle, religiöse und sprachliche Identität der Minderheiten in ihrem Hoheitsgebiet.

Damit die territoriale und politische Einheit der Nationalstaaten nicht tangiert wird, befasst sich der Deklarationstext ausdrücklich mit den Individuen als Angehörigen von Minderheiten und nicht mit den Minderheitengruppen als Kollektiven. Dies deckt sich mit dem individualrechtlichen Ansatz der Menschenrechte.

Forum für Minderheitenfragen

Das Forum für Minderheitenfragen wurde durch die Resolution 6/15 des UNO-Menschenrechtsrats im September 2007 geschaffen. Es ersetzt die Arbeitsgruppe zu den Minderheiten, die seit 1995 existierte. Das Forum übernahm das Mandat der Arbeitsgruppe, nämlich gute Praktiken, Herausforderungen und Probleme bei der Umsetzung der Deklaration zu den Minderheitenrechten zu analysieren.