26.07.2016
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Bereits in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1949 wird auf die Rechte der Angehörigen von Minderheiten verwiesen, allerdings nicht im Sinne von Kollektivrechten, sondern des individuellen Schutzes vor Diskriminierung (Art. 7), der Rechtsgleichheit (Art. 2) sowie der Religionsfreiheit (Art. 18), um nur einige Beispiele zu nennen.
- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Dokumentation auf humanrights.ch
Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte
Der UNO-Pakt II von 1966 garantiert die klassischen Menschenrechte, Justizgrundrechte, das Diskriminierungsverbot sowie kulturelle Minderheitenrechte. Eine Kontrolle erfolgt durch den zuständigen Menschenrechtsausschuss unter anderem anhand von Staatenberichten über die Verwirklichung der geschützten Rechte.
Von zentraler Bedeutung für die Minderheitenrechte ist Artikel 27 von UNO-Pakt II:
«In Staaten mit ethnischen, religiösen oder sprachlichen Minderheiten darf Angehörigen solcher Minderheiten nicht das Recht vorenthalten werden, gemeinsam mit anderen Angehörigen ihrer Gruppe ihr eigenes kulturelles Leben zu pflegen, ihre eigene Religion zu bekennen und auszuüben oder sich ihrer eigenen Sprache zu bedienen.»
- Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte
Dokumentation auf humanrights.ch
Deklaration über die Minderheitenrechte von 1992
Bei der UNO-Deklaration über die Minderheitenrechte handelt es sich um eine rechtlich nicht bindende Konkretisierung des Artikels 27 des UNO-Paktes über bürgerliche und politische Rechte.
Die Erklärung betont, dass Angehörige von Minderheiten eines besonderen Schutzes bedürfen und das Recht haben, ihr kulturelles und religiöses Leben zu pflegen. Die Staaten schützen die Existenz und die nationale, ethnische, kulturelle, religiöse und sprachliche Identität der Minderheiten in ihrem Hoheitsgebiet.
Damit die territoriale und politische Einheit der Nationalstaaten nicht tangiert wird, befasst sich der Deklarationstext ausdrücklich mit den Individuen als Angehörigen von Minderheiten und nicht mit den Minderheitengruppen als Kollektiven. Dies deckt sich mit dem individualrechtlichen Ansatz der Menschenrechte.
- Declaration on the Rights of Persons Belonging to National or Ethnic, Religious and Linguistic Minorities
Adopted by General Assembly resolution 47/135 of 18 December 1992 - Declaration on the Rights of Persons Belonging to National or Ethnic, Religious and Linguistic Minorities
Illustrierte Broschüre des OHCHR (pdf, 44 p.) - Erklärung über die Rechte von Personen, die nationalen oder ethnischen, religiösen oder sprachlichen Minderheiten angehören
vom 18.12.1992, Resolution Nr. 47/135 der Generalversammlung der Vereinten Nationen
Forum für Minderheitenfragen
Das Forum für Minderheitenfragen wurde durch die Resolution 6/15 des UNO-Menschenrechtsrats im September 2007 geschaffen. Es ersetzt die Arbeitsgruppe zu den Minderheiten, die seit 1995 existierte. Das Forum übernahm das Mandat der Arbeitsgruppe, nämlich gute Praktiken, Herausforderungen und Probleme bei der Umsetzung der Deklaration zu den Minderheitenrechten zu analysieren.
- Forum on Minority Issues
Dokumentation des UNHCHR - Forum on Minority Issues: Compilations of Recommendations of the first four Sessions 2008-2011
Broschüre des OHCHR (pdf, 84 p.)