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Fehlende Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende in der Schweiz - eine Chronik

12.09.2016

In diesem Artikel stellen wir in chronologischer Abfolge Beiträge zu den fehlenden Stand- und Durchgangsplätzen in der Schweiz zusammen, die sich im Laufe der Jahre angesammelt haben.

Durchgangsplätze im Kanton Bern: Ausländische Fahrende dürfen nicht diskriminiert werden

Stellungnahme der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) zum Entscheid des Bernischen Grossen Rats, drei kleinere Durchgangsplätze für Schweizer Jenische zu bewilligen und einen grösseren Transitplatz für ausländische Fahrende aus Kostengründen abzulehnen.

Fahrende erhalten Durchgangsplatz im Kanton Freiburg

(Artikel vom 24.12.2013)

Fahrenden wird es ab Ende 2016 möglich sein, den Rastplatz La Joux-des-Ponts in Sâles (FR) von März bis Oktober als Durchgangsplatz zu verwenden. Der Kanton Freiburg, der den Durchgangsplatz in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) erstellt und betreibt, trägt damit zur Erfüllung seiner Verpflichtung bei, Fahrenden eine genügende Anzahl von Durchgangs- und Standplätzen zur Verfügung zu stellen. Trotz dieser Bemühungen besteht in der Schweiz jedoch weiterhin Handlungsbedarf, da nach wie vor ein Mangel an Stand- und Durchgangsplätzen besteht.

An die Gemeindebehörden: Mehr Plätze für Fahrende

(Artikel vom 29.09.2008)

In einem Votum im «kommunalmagazin» fordert Guisep Nay die Schweizer Gemeinden in klaren und einfachen Worten dazu auf, mehr Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende bereit zu stellen. Der Autor ist Präsident der Gesellschaft Minderheiten Schweiz und ehemaliger Bundesgerichtspräsident.

Zu wenig Standplätze für Fahrende

(Artikel vom 06.11.2006)

Die Fahrenden in der Schweiz haben Anfang Juni 2006 einen weiteren Rückgang von Stand- und Durchgangsplätzen beklagt. Sie fordern deshalb von den Kantonen, endlich ihre Pflichten wahrzunehmen und solche Plätze zu schaffen. Derweil sprach das Parlament den erwarteten Kredit über 750'000 Franken für die Stiftung «Zukunft für Schweizer Fahrende». Ein Antrag auf Verdoppelung des Betrages der angesichts der fehlenden Standplätze notwendig sei, hatte in beiden Räten keine Chance.

Einzig im Kanton St. Gallen bestehe ein Konzept für die Schaffung von Stand- und Durchgangsplätzen für Fahrende. Im Kanton Fribourg werde ein solches erarbeitet, sagten Vertreter der Stiftung «Zukunft für Schweizer Fahrende» anlässlich einer Medienkonferenz am 7. Juni 2006. Werner Niederer, Präsident der Stiftung, zieht daher eine ernüchternde Bilanz über die Entwicklung der letzten Jahre. Es sei kein oder nur ein geringer politischer Wille spürbar, Raum für die Fahrenden zu schaffen, sagte er.

Sieben Durchgangsplätze weniger

Die Stiftung hat im Jahr 2001 in einem Gutachten festgestellt, das gesamtschweizerisch je 30 Stand- und Durchgangsplätze geschaffen werden müssten. Inzwischen hat sich die Situation sogar noch verschlechtert: So wurden zwar zwei neue Durchgangsplätze geschaffen, gleichzeitig sind aber auch deren neun verschwunden.

Räte bewilligen Kredit 

Die 1997 vom Bund gegründete Stiftung «Zukunft für Schweizer Fahrende» beschäftigte im übrigen auch das Parlament. Der Ständerat sprach anlässlich der Sommersession einen weiteren Kredit von 750'000 Franken für die Jahre 2007 bis 2011. Die Notwendigkeit des neuen Rahmenkredites war unbestritten. Mit 21 zu 13 Stimmen lehnte der Rat allerdings eine Erhöhung des Rahmenkredits auf 1,5 Millionen Franken ab. Die von Gisèle Ory (SP/NE) angeführte Kommissionsminderheit wies vergeblich auf die kritische Lage bei den Stand- und Durchgangsplätzen hin. Ähnlich argumentierte in der Herbstsession auch eine Kommissionsminderheit im Nationalrat. Gegen die Erhöhung führte die Mehrheit finanzpolitische Gründe ins Feld.

Weiterführende Informationen

Solothurn: Vertreibung einer Familie von Fahrenden

(Artikel vom 18.04.2006)

In der Gemeinde Erlinsbach im Kanton Solothurn haben die Behörden die Wohnwagen einer Familie von Fahrenden geräumt. Zuvor hatte die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) den Kanton aufgefordert, angesichts des vom Bund anerkannten Mangels an Standplätzen davon abzusehen. Die Familie war seit 15 Jahren auf dem geräumten Grundstück stationiert gewesen.

Das nun geräumte Grundstück gehört seit Dezember 2004 dem Kanton Solothurn. Dieser hatte die Familie nach dem Kauf mehrmals aufgefordert, das Areal zu räumen. Gemäss GfbV unterliessen es die kantonalen Behörden jedoch, der Familie eine akzeptable Alternative für die Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Laut der betroffenen Familie wurde ihnen lediglich eine Sozialwohnung angeboten, was aber für sie keine taugliche Lösung sei.

Die GfbV forderte deshalb, dass der Kanton Solothurn baldmöglichst eine genügende Anzahl von adäquat ausgerüsteten Durchgangs- und Standplätzen zur Verfügung stelle. Die Räumungsverfügung stehe für ein mangelndes Verständnis für die Bedürfnisse dieser Schweizer Minderheit. Die Organisation machte den Kanton auch darauf aufmerksam, dass die Schweiz die Fahrenden als eine kulturelle Minderheit im Sinne des Rahmenabkommens des Europarates zum Schutze nationaler Minderheiten anerkannt habe.

  • Drohende Vertreibung einer Jenischen-Familie in Niedererlinsbach/SO
    GfbV, 28. März 2006 (online nicht mehr verfügbar)
  • Illegales Wohnwagencamp wurde geräumt
    Solothurner Zeitung online, 29. März 2006 (pdf, 2 S.)