humanrights.ch Logo Icon

Individualbeschwerde für Kinder: bald eine Realität?

17.12.2015

 

Kinder und Jugendliche in der Schweiz sollen auf UNO-Ebene Beschwerden einreichen können, wenn ihre Rechte missachtet werden. Der Bundesrat hat die Ratifizierungsvorlage für das dritte Fakultativprotokoll der UNO-Kinderrechtskonvention verabschiedet. Die Vorlage sieht keine Änderungen der Gesetze vor. Trotzdem muss das Parlament dem Bundesbeschluss zur Ratifizierung zustimmen. Danach läuft die dreimonatige Frist für ein fakultatives Referendum. Erst dann kann die Schweiz das Protokoll ratifizieren.

Das Abkommen schliesst eine Lücke

In Kraft getreten ist das dritte Fakultativprotokoll der Kinderrechtskonvention am 14. April 2014. Es stärkt die Rechte der UNO-Kinderrechtskonvention, denn es gibt Kindern und Jugendlichen sowie Kinderschutzorganisationen die Möglichkeit, die Missachtung der Kinderrechte mittels einer Individualbeschwerde vom UNO-Kinderrechtsausschuss beurteilen zu lassen. Damit schliesst sich eine Lücke. Bei fast allen andern Menschenrechtsabkommen auf UNO-Ebene ist eine Individualbeschwerde schon länger möglich, nicht so bei einer Missachtung der Kinderrechtskonvention.

Das Fakultativprotokoll ist bisher von 22 Staaten ratifiziert worden; 50  Staaten haben es unterzeichnet (Stand: 17. Dezember 2015; aktueller Stand).

Schweiz: Das Parlament machte Druck

Nun soll auch die Schweiz zu einem Vertragsstaat werden. Dass der Bund die Ratifizierungsvorlage nun verabschiedet hat, ist ein wichtiger und von Menschenrechts-Organisationen erhoffter Schritt. Bereits 2012 reichte Nationalrätin Viola Amherd (CVP/VS) im Parlament eine Motion ein, welche die Ratifizierung des dritten Fakultativprotokolls zur Kinderrechtskonvention forderte. Der Bundesrat lehnte daraufhin eine Unterzeichnung des Protokolls ab, erklärte sich jedoch bereit abzuklären, was die Folgen der Umsetzung für die schweizerische Rechtsordnung wären. Im Parlament hatte das Bestreben damals mehr Erfolg: Im September 2013 befasste sich der Nationalrat mit der Motion und stimmte einer Ratifizierung zu. Am 17. März 2014 folgte ihm auch der Ständerat und die Motion wurde endgültig an den Bundesrat überwiesen.

Dieser hat eine Vernehmlassung durchgeführt und kam zum Schluss, dass einer Ratifizierung nichts im Weg steht. In seiner Medienmitteilung hält der Bundesrat fest: Mit der Ratifizierung des Zusatzprotokolls solle die Konvention wirksamer umgesetzt und ihre Bedeutung in der Praxis gestärkt werden. Ausstehend ist nun wie gesagt ein letzter Parlamentsentscheid.

Dokumentation