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Leitfaden zur Bekämpfung des Menschenhandels

09.11.2005

Im Kampf gegen den Menschenhandel wollen alle beteiligten Stellen in Zukunft enger zusammenarbeiten. Dies geht aus einem Leitfaden hervor, der unter der Federführung der Koordinationsstelle gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel (KSMM) von Expert/innen aus Bund, Kantonen und Nichtregierungsorganisationen ausgearbeitet wurde.

Strafverfolgung und Opferschutz müssten Hand in Hand arbeiten, damit das Phänomen Menschenhandel wirksam bekämpft werden könne, schreibt das Bundesamt für Polizei (fedpol) in einer Medienmitteilung. Der Leitfaden erwähnt, dass das Erkennen der Straftat oft Schwierigkeiten bereitet. Die betroffenen Personen verfügen demnach meist über keinen legalen Aufenthaltsstatus und geben sich gegenüber der Polizei selten als Opfer von Menschenhandel zu erkennen. Dies soll sich nun dank engerer Zusammenarbeit zwischen Opferschutz und Strafverfolgungsbehörden ändern. «Durch die Aussetzung von ausländerrechtlichen Wegweisungsmassnahmen, Schutz und gezielte Betreuung kann die ursprünglich geringe Aussagebereitschaft der Opfer erhöht werden», schreiben die Expert/innen.

Der Leitfaden enthält einen Überblick über den Menschenhandel in der Schweiz, zeigt Instrumente zur Bekämpfung des Verbrechens auf und nennt mögliche Formen der Zusammenarbeit. Der Leitfaden richtet sich gemäss KSMM an die Polizei, Justiz, Migrationsämter und an den Opferschutz.

Gemäss dem Leitfaden sind in der Schweiz jährlich 1500 bis 3000 Menschen von Menschenhandel betroffen. Viele von ihnen sind sehr junge Frauen. In einer Reaktion auf den Leitfaden gab das Kinderhilfswerk Terre des Hommes Schweiz gegenüber Swissinfo zu bedenken, dass in der Schweiz im Rahmen der Revision des Strafgesetzbuches eine härtere Bestrafung von Kinderhändlern vorzusehen sei. Kinderhändler müssten wissen, dass die Schweiz kein Zufluchtsland sei.

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