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Schutz für Menschenrechtsverteidiger/innen - Dossier

UNO-Generalversammlung: Resolution zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern/-innen

08.03.2016

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen erlässt alle zwei Jahre eine Resolution zur UNO-Deklaration zum Schutz der Menschenrechtsverteidiger/innen. Mit ihr fordert sie die Staaten regelmässig dazu auf, die in der Deklaration gewährten Rechte zu schützen und entsprechende Massnahmen vorzunehmen. Ausserdem ermahnt die Resolution die Vertreter/innen von UNO-Institutionen, über Repressionen zu berichten.

Des Weiteren ist der UNO-Generalsekretär per Resolution aufgefordert, Fälle von Repressionen gegen Personen, die mit der UNO zusammenarbeiten, im jährlichen Bericht zu dokumentieren.

Bemerkenswert ist die mittlerweile eingebürgerte Erinnerung an die Staaten, dass sie ihre Massnahmen zur inneren Sicherheit und Anti-Terrorismus-Politiken in Einklang mit internationalen Standards zu bringen haben. Denn seit dem 11. September 2001 missbrauchen Staaten vermehrt diese Motive als Deckmantel für ihre Angriffe auf Menschenrechtsverteidiger/innen.

Auch im Dezember 2015 wurde die Resolution von der Generalversammlung mit deutlichem Mehr angenommen, trotz des Widerstands der Schwergewichte China und Russland.