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Menschenrechtsverteidiger*innen: Schutzbestrebungen der Europäischen Union

17.02.2015

Im Jahr 2004 verabschiedeten die Aussenminister der EU-Mitgliedsstaaten Leitlinien für einen verbesserten Schutz von Menschenrechtsverteidiger/innen, welche im Jahr 2008 überarbeitet wurden.

Die Leitlinien definieren die Rolle der EU im Bereich des Schutzes von Menschenrechtsverteidiger/innen und präsentieren praktische Instrumente zu der Frage, wie den bedrohten Menschen geholfen werden kann. Im Vordergrund  stehen enge Kontakte zu Menschenrechtsverteidiger/innen und eine vermehrte Sichtbarmachung ihrer Arbeit in der Öffentlichkeit.

Die EU-Leitlinien zu Menschenrechtsverteidiger/innen

Die Leitlinien sehen vor, dass sich EU-Diplomaten/-innen regelmässig mit Menschenrechtsverteidiger/innen treffen und festgehaltene Aktivisten/-innen in Gefängnissen besuchen können. Zudem besteht die Möglichkeit, dass Vertreter/innen der EU oder einzelnen Mitgliedsstaaten Gerichtsprozessen beiwohnen. Allgemein sollen Anliegen von Menschenrechtsverteidigern/innen durch Aktionen der EU verstärkt öffentliches Gehör finden.  Die Diplomaten/innen der EU-Missionen bieten eine erste Anlaufstelle für bedrohte Personen und ihre Kontaktdetails sind auf der  EU-Delegationen Webseite veröffentlicht.
Ferner bietet die EU individuellen Menschenrechtsverteidiger/innen oder NGOs, welche sich in unmittelbarer Gefahr befinden durch einen Notfonds bis zu 10‘000 Euro finanzielle Unterstützung.

Evaluationen  der EU-Leitlinien

Seit die Leitlinien von den EU-Staaten angenommen wurden, begleitete Amnesty International (AI) den Umsetzungsprozess. Im Jahr 2006 publizierte Amnesty International einen Bericht über die Auswirkungen und Einflüsse der EU-Leitlinien, welcher auf einer Untersuchung in acht verschiedenen Ländern basiert. Dieser schliesst mit der Erkenntnis, dass die EU-Leitlinien noch nicht vermögen, Menschenrechtsverteidiger/innen in ihrer Arbeit effektiv zu unterstützen.

Zum zehnjährigen Jubiläum der EU-Leitlinien erarbeitete Peace Brigades International (PBI) einen Bericht zu den Leitlinien. In diesem kommen die von PBI begleiteten MRV und Staatenvertreter/innen zu Wort. Der Bericht dokumentiert positive Aspekte und Herausforderungen in den Ländern Mexiko, Guatemala, Kolumbien, Honduras und Kenia.

Dokumentation