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Asylgesetz: Bundesrat auf Abschreckungskurs

25.08.2004

Der Bundesrat hat am 25. August 2004 beschlossen, den grössten Teil der von Bundesrat Blocher kurz vor der Sommerpause vorgeschlagenen Verschärfungen des Asylrechts der Staatspolitischen Kommission des Ständerats als Anträge zu unterbreiten.

Zwar hat der Bundesrat auf eine von Bundesrat Blocher geforderte unbeschränkte «Durchsetzungshaft» und die Verhinderung des neu vorgesehenen Status der humanitären Aufnahme verzichtet. Doch neun einschneidende Massnahmen wie zum Beispiel die Verdoppelung der Maximaldauer der Ausschaffungshaft auf 18 Monate und vor allem die Ausdehnung des Sozialhilfestopps auf alle abgewiesenen Asylsuchenden bleiben im Paket enthalten. Die Umstellung von der Sozialhilfe auf die sogenannte Nothilfe würde zu einer starken Zunahme von Sans Papiers (das heisst: von Personen mit äusserst prekären Lebensbedingungen) in der Schweiz führen. Der Bundesrat hält alle vorgeschlagenen Änderungen für verfassungs- und menschenrechtskonform, trotz teilweise gegenteiliger Experten/-innen-Meinungen.

Weitere Informationen zur vorgesehenen Verschärfung des Asylgesetzes