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Tod eines abgewiesenen Asylsuchenden in Syrien

11.05.2005

Ein syrischer Kurde, der nach einem negativen Asylentscheid vergangenen Februar in seine Heimat ausgeschafft worden war, ist nach seiner Rückschaffung verhaftet worden. Nun ist Shiar Ahmad gemäss einem Artikel des Tages-Anzeigers tot.

Nach seiner Rückkehr wurde Ahmad wochenlang inhaftiert, weshalb ist unklar. Zwei Wochen nach seiner Freilassung erhängte sich der junge Kurde. Der Kurdistan Presseservice schreibt, Ahmad sei im syrischen Gefängnis «gefoltert und misshandelt» worden. Zudem richtet der Presseservice kritische Fragen an die Adresse der Schweizer Behörden: «Jeder Staatsanwalt und Richter, sollte wissen, dass alle kurdischen Bürger, die nach Syrien abgeschoben werden, mit solch einem Gefängnisaufenthalt konfrontiert werden. Wer trägt die Verantwortung für diese Tragödie? Der Staatsanwalt und der Richter, die bewirkt haben, dass sein Antrag abgelehnt wurde oder die verantwortliche Schweizer Ausländerbehörde? Die Antwort bleibt offen und wird dem jungen Kurden nicht mehr das Leben zurückgeben.»

Der Bundesrat bedauert den «tragischen Tod» des kurdischen Asylbewerbers. Die genauen Gründe und Umstände seiner Verhaftung und Freilassung seien «nach wie vor unklar». Dies schreibt der Bundesrat in einer Antwort auf eine Interpellation von Nationalrätin Vreni Hubmann, wie der Tages-Anzeiger berichtet. Der Bundesrat schreibt weiter: «Ein direkter Zusammenhang zwischen der Ablehnung des Asylgesuchs und dem späteren Suizid von Herrn Ahmad lässt sich nicht herstellen.» Der Stellungnahme des Bundesrates ist auch zu entnehmen, dass der Vater von Ahmad den Schweizer Behörden angegeben habe, sein Sohn sei nicht misshandelt worden. Er hatte Ahmad während dessen Haft mehrmals besucht.

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