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Stanley Van Tha - ausgeschafft ins Foltergefängnis

08.01.2008

Stanley Van Tha, Angehöriger einer ethnischen Minderheit Burmas, musste im Frühjahr 2004 unter Zwang die Schweiz verlassen. Drei Schweizer Polizisten schafften Van Tha an einen Rollstuhl gefesselt und geknebelt nach Rangun aus, wo er umgehend verhaftet wurde. Er landete in einem Gefängnis, das für Folter berüchtigt ist. Die Regisseurin und Journalistin Irène Marty und andere setzten sich während Jahren für Van Tha ein. Am 5. Januar 2008 ist er nach Interventionen der Schweizer Behörden in die Schweiz zurückgekehrt und darf nun auch bleiben.

Das eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) ist gemäss eigenen Angaben mehrmals «auf hoher Ebene interveniert», das letzte Mal im vergangenen Herbst. Van Tha sei schliesslich am 15. November 2007 freigelassen worden, sagte der Sprecher des EDA. Im Interesse des Freigelassenen hätten die Schweizer Behörden dies vorerst nicht kommuniziert. Das Bundesamt für Migration (BFM) seinerseits hat nach Angaben von Swissinfo van Tha zu Gesprächen eingeladen. Es sei davon auszugehen, dass er hier bleiben dürfe, liess es verlauten. 

Stanley van Tha ist nun gemäss Angaben von Irène Marty zurück bei seiner Familie. Er hat einen 5jährigen Sohn in der Schweiz. Der Familienvater war nach seiner Rückkehr in Burma gemäss offiziellem Gerichtsurteil zu 19 Jahren Haft verurteilt worden: 7 Jahre wegen politischer Aktivitäten, 5 Jahre wegen illegaler Ausreise und 7 Jahre, weil er im Ausland um Asyl nachgesucht hatte.

Fernsehfilm über van Tha 

Das Schweizer Fernsehen hatte im Februar 2006 einen Dokumentarfilm von Irène Marty ausgestrahlt, der auf eindrückliche Weise den Fehlentscheid der Bundesbehörden im Fall des Asylgesuches eines Burmesen rekonstruiert. Der Dokumentarfilm nähre den Verdacht, dass das Vorgehen der Schweizer Instanzen insgesamt «nicht gerade seriös war», schreibt der Tages-Anzeiger und nennt folgendes Beispiel aus dem Film: «Obwohl die Asylbehörden den burmesischen Pass von Stanley Van Tha stets als gültig betrachtet hatten, wurde dieser innert dreier Tage amtlich als Vietnamese, Bengale und Hindi behandelt. So kam es, dass bei der Anhörung vor dem Haftrichter eine falsche Übersetzerin anwesend war.»

Dokumentation