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Stellungnahme der Ethikkommission zum Nothilfe-Entscheid

02.05.2005

Angehörige von Heilberufen hätten eine moralische Verpflichtung, allen Menschen medizinische Nothilfe zu leisten, unabhängig von ihrem Rechtsstatus. Mit dieser Stellungnahme greift die Nationale Ethikkommission im Bereich Humanmedizin (NEK) in die Debatte um die Streichung der Nothilfe bei Asylsuchenden ein.

Wenn das elementare Recht auf Hilfe in Frage gestellt werde, habe das für die Angehörigen von Heilberufen in der Schweiz schwerwiegende Konsequenzen, denn es stelle ihre Berufsethik in Frage. Es sei undenkbar, Menschen die medizinische Grundversorgung zu verweigern, weil sie sich illegal in der Schweiz aufhalten, schreibt die Kommission in einer Medienmitteilung.