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Verdacht auf Polizeigewalt im Kanton Waadt: Behörden müssen handeln

04.05.2018

Im Kanton Waadt sind in nur einem Jahr gleich mehrere Personen während oder in Folge einer Festnahme durch die Polizei verstorben. Nach einer Reaktion seitens der Behörden wird vergeblich gesucht. Die besorgniserregende Situation mobilisiert die Zivilgesellschaft. Mehrere Gruppierungen prangern die offensichtliche Straffreiheit und einen institutionellen Rassismus an.

In Zeiten, in denen Kantone und Gemeinden die Augen verschliessen und die Justiz sich in Gemächlichkeit übt, müssen wir uns erneut unserer internationalen Verpflichtungen bewusst werden. Zukünftig müsste bei Fällen von Polizeigewalt eine spezielle Untersuchung in die Wege geleitet werden.

Häufung von gravierenden Fällen

Im November 2016 verstarb ein junger Mann ohne polizeiliche Vorgeschichte in Bex (VD) durch Schüsse der Polizei. Kurz darauf wurde ein Jogger «ungewollt» zur Zielscheibe der Stadtpolizei Lausanne. Er wird mehrfach getroffen und in die Notaufnahme eingeliefert. 2017 kommt es zu einem ungeklärten Todesfall in einem waadtländischen Gefängnis. Im Februar 2018 schliesslich stirbt ein vierter Mann in Folge einer «aus dem Ruder gelaufenen» Polizeikontrolle.

Allen diesen Fällen sind zwei Dinge gemein: Die Hautfarbe der Opfer – schwarz – und die Intransparenz der Behörden. Bis heute können wir nicht mit Gewissheit sagen, was wirklich vorgefallen ist. Einige der Opfer hatten wohl eine kriminelle Vergangenheit, andere nicht. Nichts jedoch rechtfertigt die schweren Verletzungen, welche sie während der polizeilichen Interventionen erlitten, oder gar ihren Tod. Die Häufung gravierender Fälle im Kanton Waadt innerhalb von etwas mehr als einem Jahr ist auffällig, umso mehr als der Kanton bereits in der Vergangenheit für Schlagzeilen in diesem Zusammenhang gesorgt hat (siehe unseren auf Französisch erschienen Artikel Violence policière: un jugement cantonal contre l'impunité)

Demonstrationen...

Mehreren zivilgesellschaftlichen Organisation und zahlreichen Bürgern/-innen reicht es nun. An zahlreichen Demonstrationen, welche aufgrund des Todes von Hervé Bondembe Mandundu 2016 in Bex stattfanden, tragen sie ihre Besorgnis an die breite Öffentlichkeit. Einige der Demonstranten/-innen schlossen sich 2015 in Lausanne anlässlich eines Treffens zwischen ca. hundert Menschen westafrikanischen Ursprungs und einem Bürgerkomitee zum Kollektiv Jean-Dutoit zusammen. Das Kollektiv ist aufgrund seines Engagements in ständigem Kontakt mit Personen, welche dem gängigen Delinquentenprofil mehr oder weniger zu Unrecht entsprechen (z.B. Kleindealer). 2017 veröffentlichte das Kollektiv einen Bericht, in welchem es marginalisierte Gruppen zu Wort kommen liess. Diese berichten von zahlreichen Missbräuchen: Morddrohungen, illegale Konfiszierung von Ausweispapieren, Konfiszierung von Geld, physische Gewalt und Prügel, etc. Die Liste ist lang. «Wenn eines der afrikanischen Mitglieder seine Papiere auf dem Polizeiposten abholen möchte, so sagt man ihm, es solle später nochmals vorbeikommen. Fragt nun aber ein Schweizer Mitglied des Kollektivs nach denselben Papieren, entspannt sich die Situation und die Papiere werden zurückgegeben. Das ist der Beweis für eine zusätzliche Diskriminierung.», stellt der Bericht klar.

... und Mobilisierung der Zivilgesellschaft

Der Waadtländer Ableger der Liga für Menschenrechte konstatiert ebenfalls eine besorgniserregende Zunahme der Fälle von Polizeigewalt und rassistisch motivierter Handlungen von Seiten der waadtländischen Ordnungshüter/innen. Ihr Präsident, Yan Giroud, schreibt in einem offenen Brief vom 19. April 2018 Folgendes: «Wir verlangen, dass bei Anzeigen gegen Mitglieder der Polizei wegen möglicherweise strafrechtsrelevanter Handlungen, wie z.B. Rassismus, unabhängige und unparteiische Untersuchungen eingeleitet werden. Die aktuelle Antirassismus-Strafnorm - mit all ihrer Umsetzungsschwierigkeiten, wir erinnern uns - sieht Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahren Haft vor.» Tatsächlich sind Polizeigewalt und rassistisches Profiling oft eng miteinander verknüpft (siehe unser Dossier zum Thema). Schliesslich fordert die Liga für Menschenrechte, wie zahlreiche andere NGO, die Schaffung einer unabhängigen Beschwerdestelle.

Internationale Verpflichtungen

Die Schaffung einer solchen Beschwerdestelle entspricht seit geraumer Zeit einer zivilgesellschaftlichen Forderung. Im Stadtrat fand sie bis jetzt jedoch keine Mehrheit, trotz mehrerer Vorstösse in diese Richtung - und auf kantonaler Ebene glänzt das Thema durch seine Abwesenheit. Dies obwohl internationale Menschenrechtsorgane die bestehenden Beschwerdemechanismen für Opfer von Polizeigewalt schon mehrfach bemängelt hatten. Der Menschenrechtsausschuss, der UNO-Ausschuss gegen Folter (Committee against Torture – CAT) und der UNO-Ausschuss gegen Rassendiskriminierung (Committee on the Elimination of Racial Discrimination – CERD) bedauern allesamt die fehlenden unabhängigen Untersuchungsmechanismen auf kantonaler Ebene sowie die Abwesenheit einer nationalen Datenbank zur Erfassung der Beschwerden gegen Polizisten/-innen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Schweiz ausserdem bereits zwei Mal (2006 und 2013) in Fällen von Polizeigewalt verurteilt: Es sei kein faires Untersuchungsverfahren garantiert worden.

Spiessrutenlauf

Will sich ein potentielles Opfer von Polizeigewalt wehren, muss es in der Schweiz zwingend selbst bei der Polizei Beschwerde einreichen. Das Schlusswort hat anschliessend die Staatsanwaltschaft – eine Behörde, welche der Polizei traditionell sehr nahe steht. Die Polizei ihrerseits erstattet automatisch Anzeige gegen den/die Kläger/in wegen Störung der öffentlichen Ordnung und Beamtenbeleidigung. Die Verfahren sind in Fällen von Polizeigewalt lange und beschwerlich, die Wahrscheinlichkeit vor Gericht Recht zu bekommen verschwindend klein. Das Ungleichgewicht im System wird auch durch den Fall Wilson A. in Zürich verdeutlicht (hier geht’s zu unserem Artikel).

Besonders für die Schwächsten in der Gesellschaft erweist sich dieses Ungleichgewicht als fatal, unterstreicht das Kollektif Jean-Dutoit in seinem Bericht. Die Betroffenen, aber auch die Polizisten/-innen, wissen genau, dass sie (die Betroffenen) nicht über die Mittel verfügen, Missbrauchsfälle anzuzeigen. Daraus resultiert ein System, welches bei ersteren für ein Gefühl der Machtlosigkeit sorgt, und zur Straffreiheit für letztere führt.

Bald ein unabhängiger Mechanismus

Die Schaffung unabhängiger Untersuchungsmechanismen und ein verbesserter Zugang zur Justiz sind zweifelsohne extrem wichtig für Missbrauchsopfer. Da auf kommunaler und kantonaler Ebene erfolgslos, nimmt sich seit kurzer Zeit die nationale Politik der Thematik an. Im April 2018 nahm der Bundesrat die entsprechenden UPR-Empfehlungen an (siehe unseren Artikel). Damit hat er sich verpflichtet, mit den Kantonen unabhängige Untersuchungsmechanismen bei Anzeigen gegen die Polizei zu entwickeln und im Falle einer erwiesenen Schuld für die Bestrafung der Täter/innen zu sorgen. Die Vorfälle in der Waadt unterstreichen die Dringlichkeit solcher Massnahmen, um einer besorgniserregenden Zeiterscheinung Einhalt zu gebieten. Frédéric Maillard, seines Zeichens Polizeispezialist aus der Romandie, kommentierte 2017 die Situation wie folgt: « Seit 2015 sind wir in der Schweiz Zeugen einer Entartung der Polizeiarbeit, verdeutlicht durch immer häufigere Diskriminierung und Festnahmen mit ungutem Ausgang. » Der Bundesrat scheint sich endlich dem Problem bewusst geworden zu sein. Wann ziehen Kantone und Gemeinden nach?

Die Schaffung einer politischen und institutionellen Debatte, welche sich Problemen wie Rassismus, rassistischem Profiling und Polizeigewalt annimmt, ist ein erster Schritt in Richtung konstruktiver Lösungsansätze. Nicht nur Bürger/innen, sondern auch die Behörden (national, kantonal und kommunal) selbst, profitieren von der Verhinderung und Bestrafung von Behördenmissbrauch. In Lausanne gingen zahlreiche Stadtparlamentarier/innen davon aus, dass eine Infragestellung der Polizei zu einem regelrechten «Behördenhass» führen würde. Das Gegenteil ist der Fall. Das kritische Hinterfragen herkömmlicher Polizeipratiken ist die einzige Möglichkeit, mittelfristig einen Vertrauensverlust der Bevölkerung in eine gesellschaftsrelevante Institution zu verhindern. Denn die Entstehung eines behördenfeindlichen Klimas nützt niemandem.