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Rassismus - Dossier

Die Rassismus-Strafnorm Art. 261bis StGB

01.02.2021

    Die Strafnorm gegen Rassismus Art. 261bis StGB schützt vor bestimmter Formen der Diskriminierung, die in der Öffentlichkeit stattfinden. Es werden eine ganze Reihe von Handlungen unter Strafe gestellt, die sich gegen «Rassen»*, Ethnie, Religion oder sexuelle Orientierung einer Person richten. Nachstehend einige Links mit weiterführenden Informationen:

     

    *Menschenrassen existieren nicht. Das Konzept von angeblichen, naturgegebenen Menschenrassen wurde sozial konstruiert und ist Kern der rassistischen Ideologie und wissenschaftlich unhaltbar. Der Begriff «Rasse» wird in Anführungszeichen geschrieben, um die soziale Konstruktion des Begriffs hervorzuheben und eine Analyse struktureller Ungleichheit und Diskriminierung zu ermöglichen.