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Rassismus - Dossier

Internationale Instrumente

28.11.2023

Das Recht, keiner Form von Diskriminierung ausgesetzt zu sein, ist in Artikel 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert. Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung ist die wichtigste Garantie für diesen Grundsatz, der sowohl im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte als auch im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte verankert ist. Eine Reihe internationaler rechtlicher Mechanismen zielt darauf ab, Rassismus und damit verbundene Diskriminierung zu beseitigen.

UN-Ausschuss für die Beseitigung rassistischer Diskriminierung (CERD)

Opfer von rassistischen Handlungen können beim UN-Ausschuss für die Beseitigung rassistischer Diskriminierung eine Individualbeschwerde einreichen. Dieses Beschwerdeverfahren kann nicht gegen Einzelpersonen eingeleitet werden, sondern nur gegen Staaten. Die Schweiz hat sich zur Einhaltung des UN-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung verpflichtet, weswegen gegen den Schweizer Staat eine Beschwerde eingereicht werden kann, wenn dieser einer der Garantien des Übereinkommens verletzt hat. 

Jede Person oder Personengruppe, die sich als Opfer einer rassistischen oder diskriminierenden Handlung des Staates oder von Privatpersonen betrachtet und sich durch das schweizerische Recht nicht ausreichend geschützt fühlt, kann vor dem UN-Ausschuss klagen. Das Beschwerderecht kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn die Schweiz keine ausreichenden administrativen und politischen Anstrengungen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit unternimmt. Eine Beschwerde beim Ausschuss kann nur eingelegt werden, wenn die innerstaatlichen Rechtsmittel ausgeschöpft sind.

Durban Konferenz

2001 fand in Durban die erste internationale UN-Konferenz gegen Rassismus statt, an der sich die Staaten zur Einhaltung der Grundsätze zur Bekämpfung von rassistischer Diskriminierung und Intoleranz verpflichteten.

Die zwischenstaatliche Arbeitsgruppe zur wirksamen Umsetzung der Erklärung und des Aktionsprogramms von Durban sowie die Gruppe unabhängiger Expert*innen für die Umsetzung der Erklärung und des Aktionsprogramms von Durban sind die beiden Gremien, die den Staaten bei der wirksamen Umsetzung der Erklärung und des Aktionsprogramms Orientierung geben sollen. Auch haben sie den Auftrag, die Umsetzung der daraus resultierenden Bestimmungen zu überwachen.

2022 kritisierte die Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen die langsame Umsetzung der Ziele von Durban. Sie betonte, dass die Staaten ihren Verpflichtungen im Rahmen des Aktionsprogramms von Durban nachkommen und internationale Instrumente nutzen müssen, um Gesetze und Strategien zur Bekämpfung von Rassismus und rassistischer Diskriminierung zu entwerfen.

UN-Arbeitsgruppe von Expert*innen für Menschen afrikanischer Abstammung

Die Einrichtung der Arbeitsgruppe von Expert*innen für Menschen afrikanischer Abstammung geht auf das Aktionsprogramm der Durban-Konferenz zurück. Im Rahmen ihres Mandats hält die Arbeitsgruppe zwei Jahrestagungen ab, führt Länderbesuche durch und reagiert im Rahmen des Mitteilungsverfahrens auf Informationen und Anschuldigungen, die sie in Bezug auf ihr Mandat erhält.

Ständiges Forum der Vereinten Nationen für Menschen afrikanischer Abstammung 

Dieses Forum dient als Konsultationsmechanismus für Menschen afrikanischer Abstammung und andere Interessengruppen. Es strebt die Erarbeitung einer Erklärung der Vereinten Nationen zur Förderung und vollen Achtung der Rechte von Menschen afrikanischer Abstammung an. Seine Mitglieder stellen Expertisen und Empfehlungen für den Menschenrechtsrat, die Hauptausschüsse der Generalversammlung und verschiedene UN-Einheiten bereit. Ausserdem überwacht das Forum bewährte Praktiken und Fortschritte bei der effektiven Umsetzung der Internationalen Dekade der Menschen afrikanischer Abstammung, welche von der Generalversammlung der Vereinten Nationen ausgerufen wurde.

UN-Sonderberichterstatter*in für zeitgenössische Formen von Rassismus, rassistischer Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz

Der*die Sonderberichterstatter*in richtet dringende Appelle und Mitteilungen über mutmassliche Fälle von Verletzungen des internationalen Menschenrechts an die Staaten. Auch führt er*sie Länderbesuche für die Ermittlung von Fakten durch und legt dem UN-Menschenrechtsrat und der Generalversammlung Berichte vor.

UN-Sonderberichterstatter*in für Religions- oder Glaubensfreiheit

Der*die Mandatsträger*in ist dafür zuständig, bestehende und neu entstehende Hindernisse für die Ausübung des Rechts auf Religions- oder Glaubensfreiheit zu ermitteln und Empfehlungen zur Überwindung davon abzugeben, wie diese überwunden werden können. Insbesondere zu anti-muslimischem Rassismus und Antisemitismus erstellt der*die Mandatstragende thematische Berichte.

Internationaler Mechanismus unabhängiger Expert*innen zur Förderung von Gerechtigkeit für Betroffene rassistischer Diskriminierung und Gleichheit im Kontext der Strafverfolgung

Diese Struktur des UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte (OHCHR) hat den Auftrag, Gerechtigkeit für Betroffene rassistischer Diskriminierung und Gleichheit im Kontext der globalen Strafverfolgung zu fördern, insbesondere im Hinblick auf das Erbe des Kolonialismus und den transatlantischen Handel, um die Reaktionen der Regierungen auf friedliche Proteste gegen Rassismus und auf alle Formen von Gewalt zu untersuchen. Zum Aufgabenbereich gehört auch, alle Verstöße gegen internationales Recht zu untersuchen und sicherzustellen, dass Opfer und ihre Familien Gerechtigkeit und Wiedergutmachung erhalten. Der Expert*innen-Mechanismus wird seinen ersten Jahresbericht im September 2022 dem Menschenrechtsrat vorlegen. 

Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI)

Die Aufgabe der ECRI ist die Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz, wobei die Menschenrechtsperspektive im Vordergrund steht. Die ECRI überprüft auch die Gesetzgebung sowie die politischen und sonstigen Massnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz sowie deren Wirksamkeit in den Mitgliedstaaten; die Kommission initiiert ausserdem Aktionen auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene und formuliert allgemeine Empfehlungen zuhanden der Mitgliedstaaten.

Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA)

Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte wurde eingerichtet, um den EU-Organen und den Mitgliedstaaten Fachwissen zur Verfügung zu stellen und die Grundrechte der in der EU ansässigen Personen zu schützen. Sie sammelt, analysiert, verbreitet und bewertet Informationen über die Grundrechtesituation in der gesamten EU und veröffentlicht auf der Grundlage dieser Analysen Schlussfolgerungen und Stellungnahmen in einem jährlich veröffentlichten Tätigkeitsbericht. Die FRA ist nicht befugt, individuelle Beschwerden zu prüfen oder Vorschriften zu erlassen. Sie arbeitet eng mit Institutionen auf internationaler (u.a. Europarat) und nationaler Ebene sowie mit der Zivilgesellschaft zusammen.

Das Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR)

Das Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte ist die zentrale Menschenrechtsinstitution der OSZE, die für die Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und alle Formen rassistischer Diskriminierung in den Mitgliedstaaten zuständig ist. Es sammelt Daten, erstellt Statistiken und übermittelt Informationen über Hassverbrechen, die in den Mitgliedstaaten begangen werden. Das ODIHR dient zudem als Plattform für den Austausch von Erfahrungen in der Bekämpfung von Intoleranz und Diskriminierung und bietet Fachwissen für die gesetzgeberische Arbeit im Diskriminierungsschutzbereich an.

Internationale Koalition inklusiver und nachhaltiger Städte (ICCAR)

Die Internationale Koalition inklusiver und nachhaltiger Städte wurde 2004 von der UNESCO gegründet, um lokale Behörden bei der Bekämpfung von Diskriminierungen in den Bereichen Bildung, Arbeit, Zugang zu Wohnraum und kulturellen Aktivitäten zu unterstützen. Sie entwickelt politische Strategien, baut Kapazitäten auf und leistet Sensibilisierungsarbeit, um eine inklusive Stadtentwicklung zu fördern, frei von jeglichen Formen der Diskriminierung. ICCAR besteht aus sieben regionalen Koalitionen. Lausanne, Bern, Basel, Zürich und St. Gallen sind Teil der Europäischen Koalition (ECCAR).