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Die Agentur der EU für Grundrechte

26.06.2014

Die Agentur der EU für Grundrechte (FRA) mit Sitz in Wien wurde durch eine Verordnung des Rates der EU vom 15. Februar 2007 gegründet. Sie ersetzt die «Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit» (EUMC) und führt deren Arbeit mit einem erweiterten Mandat fort. Geschaffen wurde die Grundrechteagentur, um den EU Institutionen und Mitgliedstaaten Fachwissen in verschiedenen Bereichen bereitzustellen und darüber zu wachen, dass die Grundrechte in der EU eingehalten werden. Die Agentur sammelt, analysiert und bewertet Informationen über die Grundrechtesituation in der gesamten EU und gibt auf diesen beruhende Empfehlungen ab. In einem jährlich veröffentlichten Tätigkeitsbericht legt sie Rechenschaft über ihre Tätigkeiten und Leistungen ab.

Die FRA ist nicht befugt, individuelle Beschwerden zu prüfen oder Vorschriften zu erlassen.

Zu den thematischen Tätigkeitsbereichen, welche durch einen Mehrjahresrahmen bestimmt werden, zählen u.a. die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit.

Die Agentur arbeitet zudem mit anderen nationalen und europäischen Einrichtungen, Behörden und auch mit dem Europarat und der Zivilgesellschaft zusammen.