humanrights.ch Logo Icon

PNOS-Exponenten wegen rassistischer Diskriminierung bestraft

22.10.2007

Fünf Mitglieder der rechtsextremen Partei National Orientierter Schweizer (PNOS) sind vom Bezirksamt Aarau wegen mehrfacher rassistischer Diskriminierung mit Geldstrafen von 10 bis 25 Tagessätzen bestraft worden. Drei der Verurteilten sind darauf aus dem Vorstand der Partei zurückgetreten.

Bereits 2005 verurteilt

Schon 2005 war die PNOS in die Schlagzeilen geraten, weil sie auf ihrer Homepage ihr 20-Punkte-Programm (angelehnt an Hitlers 25-Punkte-Programm) veröffentlicht hatte. Das Bezirksamt Aarau bezeichnete das Programm bereits damals als eine «kollektive Schmähung der Ausländer». Es enthielt auch einen Aufruf zur «Rückführung kulturfremder Ausländer». Vier Vorstandsmitglieder der PNOS wurden 2005 zu Bussen zwischen 300 und 500 Franken verurteilt.

Zwischen August 2005 und März 2006 wurde das Parteiprogramm vom neuen PNOS-Vorstand auf der Website belassen. Gemäss Bezirksamt werden darin den Ausländern die Menschenrechte abgesprochen. Vier Exponenten wurde ausserdem zur Last gelegt, im November 2005 im Internet einen Taschenkalender zum Kauf angeboten zu haben, welcher eine antisemitische Darstellung enthielt. Im Kalender wurde die Kippa, ein Symbol der jüdischen Religion, dem Gesslerhut gleichgestellt, womit gemäss Bezirksamt Juden beschuldigt würden, andere Völker und Religionsgemeinschaften unter ihre Herrschaft zwingen zu wollen. In den Strafbefehlen hält das Bezirksamt fest, dass damit zu «Hass, Verachtung und sogar Vernichtung der Juden aufgerufen» werde, wie Tell dies mit Gessler tat.

Rücktritte aus dem Vorstand

Drei der fünf schuldig Gesprochenen sind per Ende September aus dem Vorstand der PNOS zurückgetreten. Dies habe allerdings nichts mit den Strafbefehlen zu tun, beteuert die Partei. Bei einem der Zurückgetretenen handelt es sich um einen Gemeinderat in Günsberg (SO). Er wurde mit 10 Tagessätzen bedingt und einer Busse von 600 Franken bestraft. Die höchsten Strafen fällte das Bezirksamt bei den anderen zwei Zurückgetretenen. Zum einen handelt es sich um A.S., bei welchem NS-Propagandafilme und ein Computerspiel, in dem es darum geht, Juden zu erschiessen oder zu vergasen, gefunden wurden. Das Material wurde beschlagnahmt und vernichtet, A.S. mit 20 Tagessätzen bedingt bestraft. Zum andern handelt es sich um M.H., der mit 25 Tagessätzen bedingt zur höchsten Strafe verurteilt wurde. Dies, weil M.H. auch noch den Text «Seelenleben der N****» des österreichischen «Rassenbiologen»* und Nationalsozialisten Friedrich Keiter im PNOS-Internet-Forum publizierte.

Schliesslich bleiben noch die zwei Parteimitglieder, gegen welche die einzigen unbedingten Strafen ausgesprochen wurden (dies könnte auf eine mögliche Vorbestrafung zurückzuführen sein). Es handelt sich um A.G. (15 Tagessätze) und um D.F. (20 Tagessätze).

Kläger verlangt Parteiverbot

Der Menschenrechtsaktivist und Kläger H.K. zeigte sich mit dem Urteil zufrieden. Er forderte erneut ein Verbot der PNOS. Ein widerrechtlicher Verein müsse gemäss den Regeln des Zivilgesetzbuches aufgelöst werden, sagte er.

 

*Menschenrassen existieren nicht. Das Konzept von angeblichen, naturgegebenen Menschenrassen wurde sozial konstruiert und ist Kern der rassistischen Ideologie und wissenschaftlich unhaltbar. Der Begriff «Rasse» wird in Anführungszeichen geschrieben, um die soziale Konstruktion des Begriffs hervorzuheben und eine Analyse struktureller Ungleichheit und Diskriminierung zu ermöglichen.