19.04.2006
Die folgenden zwei älteren Artikel von humanrights.ch befassen sich mit der Affaire um den umstrittenen Leiter des Genfer Centre Islamique, Hani Ramadan. Bestimmte Äusserungen des ehemaligen Lehrers führten im Jahre 2005 zuerst zu einem Rechtsstreit mit der Stadt Genf und bildeten später die Grundlage für die Verweigerung einer Arbeitserlaubnis für einen Imam des Centre Islamique.
Keine Arbeitserlaubnis für Imam des Genfer Centre Islamique
(Artikel vom 19.04.2006)
Der Bund hat erstmals einem islamischen Geistlichen die Einreise in die Schweiz verweigert. Ein Imam, der für das Centre Islamique de Genève (CIG) arbeiten wollte, erhält aus integrationspolitischen Gründen keine Arbeitsbewilligung. Dies hat der Beschwerdedienst des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) entschieden.
Es bestehe das Risiko, dass sich Teile der islamischen Bevölkerung in der Schweiz durch religiöse Predigten radikalisieren könnten, hält der Beschwerdedienst fest. Bei der Zulassung von religiösen Betreuungspersonen müsse deshalb sichergestellt sein, dass diese in ihren Tätigkeiten die rechtsstaaliche Ordnung, die demokratischen Prinzipien sowie die Grundsätze der Integration respektierten. Im Fall des Arbeitsgesuchs für einen Imam des CIG sieht der Beschwerdedienst hier ein Problem. Es sei nicht garantiert, dass sich der Imam den Grundsätzen der Integration unterordnen könne. Begründet wird dies damit, dass das CIG durch Äusserungen seines Leiters, Hani Ramadan, in einer weiteren Öffentlichkeit sehr umstritten sei. Die öffentlichen Aussagen Ramadans liessen auf einen massgeblichen Einfluss auf das Personal schliessen, weshalb die Zulassungsbestimmungen im vorliegenden Fall als nicht erfüllt erachtet würden, urteilte der Beschwerdedienst. Der Entscheid kann nicht angefochten werden.
Ramadan hatte in seiner Funktion als Leiter des CIG in einem Artikel für die französische Tageszeitung «Le Monde» im September 2002 die Steinigung von Frauen als zweckmässige Strafe beschrieben und Aids als eine Strafe Gottes bezeichnet.
Rechtsstreit um Genfer Lehrer
(Artikel vom 30.05.2005)
In einem Rechtsstreit zwischen dem Genfer Staatsrat und einem ehemaligen Lehrer, der in einem Zeitungsartikel die Bestrafung von Ehebruch durch Steinigung verteidigt hatte, hat die Rekurskommission dem muslimischen Kläger Recht gegeben.
Hani Ramadan hatte im Herbst 2002 in der französischen Zeitung «Le Monde» die Steinigung bei Ehebruch als göttliches Gesetz bezeichnet. Er hatte damit das Steinigungsurteil an einer nigerianischen Frau, das damals weltweit für aufsehen sorgte, gerechtfertigt. Ramadan war zu dieser Zeit als Lehrer in einer öffentlichen Genfer Schule angestellt. Sein Arbeitgeber, der Kanton Genf, entliess ihn wenige Monate nach Erscheinen des Artikels. Mit seiner öffentlichen Stellungnahme habe er die von einem Beamten geschuldete Treuepflicht und Pflicht zur Zurückhaltung verletzt, war die Begründung.
Nach dem Urteil zu Gunsten des Klägers will die Regierung jedoch nicht nachgeben und Ramadan unter keinen Umständen wieder anstellen. Staatsratspräsidentin Brunschwig Graf sagte gegenüber der NZZ, in Genf gebe es zahlreiche Schüler und Eltern aus islamischen Ländern. «Was würden wir für ein Signal geben, wenn ein Hani Ramadan mit seinen Ansichten wieder Unterricht erteilen dürfte?» Ramadan habe sich mit seinen Äusserungen in Widerspruch zu der bei uns geltenden Rechtsordnung gestellt, er sei deshalb untragbar geworden.
- «Die Mühe mit dem Ramadan» (pdf, 2 S.)
Artikel von NZZ-Online vom 20. Mai 2005