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Ständerat will den Schutz von Kindern im Härtefallverfahren erhöhen

13.09.2011

Die Integration von Kindern soll im Härtefallverfahren stärker gewichtet werden. Dies fordert eine Motion, welche der Ständerat am 12. September 2011 überwiesen hat. Die kleine Kammer folgte damit der Empfehlung des Bundesrats und der ständerätlichen Kommissionsmehrheit. Der Nationalrat hatte die Motion bereits im Juni mit 113 zu 63 Stimmen angenommen. Damit sind die Behörden künftig verpflichtet die Integration der betroffenen Kinder auch dann zu prüfen und zu berücksichtigen, wenn sie davon ausgehen, dass die Eltern die Härtefallkritierien nicht erfüllen.

Schon heute beinhalteten die Weisungen des Bundesamts für Migration (BFM) die Forderung, die Integration von Kindern hoch zu bewerten, sagte Bundesrätin Simonetta Sommaruga. Sie kündigte in diesem Zusammenhang an, dass das BFM eine Studie zur Behandlung von Härtefällen in den Kantonen erarbeiten werde.

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Reaktion auf den Härtefallbericht der SBAA

Die Motion von Andy Tschümperlin wurde neben drei weiteren Vorstössen als Reaktion auf den Härtefallbericht der «Schweizerischen Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht» (SBAA) vom Herbst 2010 eingereicht. Sie alle greifen dessen zentrale Kritikpunkte auf. Dies sind zum einen allgemeine Schwachpunkte im Härtefallverfahren (uneinheitliche Handhabung durch die Kantone, fehlende Beschwerdemöglichkeiten), zum anderen spezifische, kinderrechtlich begründete Forderungen (Anhörungsrecht für Kinder und Jugendliche, Gewichtung des Kindeswohls im Härtefallverfahren).

Die Motion von Andy Tschümperlin(SP/SZ)  verlangt, dass das Bundesamt für Migration (BFM) und die kantonalen Migrationsbehörden angewiesen werden, die Integration von Kindern und Jugendlichen in Härtefallverfahren stärker zu gewichten, da in der Regel nur die Situation der Eltern näher geprüft wird. Diese Praxis sei dann besonders stossend, wenn die betroffenen Kinder und Jugendlichen seit vielen Jahren in der Schweiz leben, eine Landessprache fliessend sprechen, hier die Schulen besuchen und bestens integriert seien.  Die genannte Motion wurde von Toni Bortoluzzi (SVP/ZH) bekämpft, vom Bundesrat aber zur Annahme empfohlen. Bei der Abstimmung war es denn auch nur die SVP, die geschlossen gegen die Motion stimmte. 

Weitere parlamentarische Vorstösse

In seiner Antwort auf die Interpellation von Silvia Schenker (SP/BS) bestätigte der Bundesrat, dass Klärungsbedarf bezüglich der Ungleichbehandlung durch die Kantone besteht. Er will bis Ende 2011 eine Untersuchung in Auftrag geben, welche die Gründe für die kantonalen Unterschiede in der Härtefallpraxis klären soll. Die SBAA begrüsst auf ihrer Website diesen Schritt.

Eine weitergehende Motion von Barbara Schmid-Federer (CVP/ZH) lehnte der Bundesrat leider ab. Der Vorstoss fordert, dass Kinder im Härtefallverfahren von den Behörden angehört werden und deren Aussagen bei der Beurteilung der Gesuche berücksichtigt werden.

Ein vierter Vorstoss von Katarina Pelicz-Huber (GPS/ZH), mit dem der Bundesrat beauftragt werden sollte, im Härtefallverfahren eine Beschwerdemöglichkeit einzuräumen, hat dieser ebenfalls zur Ablehnung beantragt.

Im Übrigen hat die Eidg. Kommission für Migrationsfragen (EKM) im Dezember 2010 auf der Basis einer Studie der Universität Neuenburg Empfehlungen zu den Themen Sans Papiers und Härtefallbewilligungen herausgegeben.

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Härtefallpraxis kollidiert mit Kinderrechten

(Ergänzender Artikel vom 3. November 2010)

Familien, die ohne gültige Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz leben, haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, ihren Aufenthalt mittels einer Härtefallbewilligung zu legalisieren. Für Härtefallbewilligungen gibt es gesetzliche Kriterien, welche den Kantonen bei der Anwendung im Einzelfall einen grossen Ermessensspielraum einräumen – einen Spielraum, der allerdings oft gegen die menschenrechtlich geschützten Interessen der Betroffenen genutzt wird.

Die Studie der «Schweizerischen Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht» (SBAA) gibt einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen und zeigt anhand von acht sorgfältig dokumentierten Fallbeispielen auf, wie unterschiedlich die Anforderungskriterien für die Gutheissung eines Härtefalls interpretiert und angewandt werden und wie einzelne Kantone ihren Ermessensspielraum unter Missachtung der Kinderrechte nutzen. Besonders hart trifft es Familien von abgewiesenen Asylsuchenden, da ihnen von Gesetz wegen gegen einen negativen Härtefallentscheid des Kantons keine Beschwerdemöglichkeit eingeräumt wird. Sie sind damit im schlimmsten Fall der behördlichen Willkür schutzlos ausgesetzt.

Kinderrechte werden ignoriert

In allen Härtefallverfahren wird zudem systematisch gegen die Kinderrechtskonvention verstossen: Unter dem Vorwand, es handle sich um ein schriftliches Verfahren, werden die betroffenen Kinder grundsätzlich nicht angehört. Dieses Recht stünde ihnen aber gemäss Kinderrechtskonvention bei allen behördlichen Entscheiden, die wesentliche Folgen haben für ihre Lebensumstände, zu.

In ihrer Medienmitteilung vom 3. Nov. 2010 zieht die SBAA aus ihrer Studie folgendes Fazit:

«Obwohl gesetzlich festgehalten, wird die Situation der betroffenen Kinder kaum beachtet. In der Regel beurteilen die Behörden ausschliesslich die Situation der Eltern und lassen die Kinder bei der Beurteilung ausser Acht. Diese Praxis ist besonders stossend, wenn die betroffenen Kinder und Jugendlichen seit vielen Jahren in der Schweiz leben, eine Landessprache fliessend sprechen, hier die Schulen besuchen und bestens integriert sind. Eine Wegweisung steht in solchen Fällen im Widerspruch zu Garantien der UN-Kinderrechtskonvention.

Die SBAA fordert, dass Kinderrechte nicht weiter hinter migrationspolitische Interessen zurückgestellt werden. Die Garantien der UN-Kinderrechtskonvention gilt es konsequent anzuwenden, gerade auch bei Güterabwägungen in Härtefallverfahren. Generell muss bei Härtefallprüfungen von Familien die Situation der Kinder stärker gewichtet werden.»

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