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Babymilch, Nestlé, Global Compact und OECD-Leitsätze

03.08.2010

Die britische Kampagnenorganisation «Baby Milk Action» hat erfolglos versucht, gegen die aktuellen Vermarktungspraktiken von Muttermilch-Ersatzprodukten durch den Nahrungsmittelkonzern Nestlé vorzugehen. Die NGO wirft Nestlé vor, mit ihren Werbemethoden für Muttermilch-Ersatzprodukte gegen internationale Sorgfaltsstandards zu verstossen und die Gefährdung von Leben in Kauf zu nehmen. Die Non-Profit-Organisation intervenierte zuerst beim Global Compact Office in New York und danach beim schweizerischen Nationalen Kontaktpunkt für die OECD-Leitsätze.

Das Global Compact Office hat es gemäss Bericht rundweg abgelehnt, das angestrebte Ausschlussverfahren gegen Nestlé wegen Verstosses gegen die Global Compact-Prinzipien zu eröffnen. Auch der schweizerische Nationale Kontaktpunkt für die OECD-Leitsätze hat sich offenbar schrittweise dem Begehren verweigert, eine Untersuchung gegen Nestlé einzuleiten.

Der Berichterstatter Mike Brady von «Baby Milk Action» kommt zum ernüchternden Fazit, dass die Untätigkeit der zuständigen Stellen aufzeige, wie wenig wirksam solche freiwilligen normativen Konstrukte wie der Global Compact und die OECD-Leitsätze in der Praxis seien, um Verstösse gegen klare Grundsätze zu sanktionieren. Teilweise liege dies am fehlenden Willen, teilweise an den Regulierungssystemen selbst. Statt dass die Teilnahme von transnationalen Unternehmen am Global Compact deren Fehlverhalten mindere, würde sie es letztlich noch begünstigen, lautet die pessimistische Einschätzung von Brady.