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Die Berichte von John Ruggie aus dem Jahre 2007

08.07.2007

Der UNO-Sonderbeauftragte zu Wirtschaft und Menschenrechte John Ruggie legte im Jahr 2006 einen Zwischenbericht vor. Darin setzte er sich überwiegend mit seinem Mandat und der Diskussion über die UNO Menschenrechtsnormen für TNCs auseinander. Ruggie stellte im Ergebnis fest, dass die Normen zu umstritten sein, als dass er sie als Ausgangspunkt seines Mandates nehmen könne. Er bekundete seine Absicht, die Implikationen der UNO-Menschenrechtsnormen für Wirtschaftsunternehmen näher untersuchen zu wollen.

Seine eigentliche Untersuchung gliederte John Ruggie 2007 in zwei Hauptberichte und vier Ergänzungen, die er am 28. März 2007 dem Menschenrechtsrat vorstellte.

Der erste Hauptbericht mit vier Zusatzberichten

Der erste Hauptbericht von John Ruggier versucht, die Rolle des Staates beim Schutz vor Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen darzustellen, geht auf die Rolle des internationalen Strafrechts und der Verantwortung für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ein und stellt Selbstverpflichtungen von Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechtsstandards dar.

Erster Zusatzbericht

Der erste Zusatzbericht analysiert die staatliche Pflicht die Menschenrechte vor Eingriffen durch Dritte, wie beispielsweise Unternehmen, zu schützen.

Zweiter Zusatzbericht

Der zweite Zusatzbericht fasst zwei Workshops zusammen. Am 17. November 2006 beschäftigte sich ein Workshop in New York mit der Frage, inwieweit Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen nach dem geltenden Völkerrecht verantwortlich sind. Vom 3.-4. November 2006 beschäftigte sich ein Workshop in Brüssel mit der Möglichkeit der Ausweitung der Rechtsverfolgung von Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen über Landesgrenzen und den nationalen Bezug hinaus. Umschrieben wird diese internationale Rechtsanwendung nationalen Rechts mit «extraterritorial legislation». Beiden Workshops waren am 15. Juni 2006 in London und am 23. und 24. Oktober 2006 in Oslo Diskussionsrunden vorausgegangen, die sich in New York mit den Aufgaben staatlicher Regulierung und in Oslo mit den rechtlichen, moralischen und politischen Konsequenzen von Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen auseinandersetzten.

Dritter Zusatzbericht

John Ruggies dritter Zusatzbericht wertet Antworten auf einen Fragebogen aus. Darin wurden Regierungen angefragt, wie sie die menschenrechtsrelevanten Aktivitäten von Unternehmen beurteilen und regulieren. Unternehmen sollten den Stellenwert der Menschenrechte für ihr Handeln darlegen.

Vierter Zusatzbericht

Der vierte Zusatzbericht hat freiwillige Selbstverpflichtungen von Unternehmen zum Gegenstand.

Der zweite Hauptbericht von 2007

Der zweite Hauptbericht von John Ruggie geht auf den positiven wie negativen Einfluss von Unternehmenstätigkeiten auf die Menschenrechtslage ein. In dem Bericht entwirft Ruggie eine der Sozial- oder Umweltverträglichkeitsprüfung vergleichbare Struktur, nach der Unternehmen vor Beginn ihrer Aktivitäten deren menschenrechtliche Relevanz überprüfen können.

Analyse und Einschätzung