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UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte

18.07.2016

Die «UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte» (UN Guiding Principles on Business and Human Rights) stammen vom UNO-Sonderbeauftragten für Wirtschaft und Menschenrechte, John Ruggie. Das einprägsame Konzept der drei Säulen hat inzwischen weltweite Berühmtheit erlangt:

a) die Pflicht der Staaten, die Menschenrechte zu schützen (auch gegenüber Bedrohungen seitens wirtschaftlicher Akteure),
b) die Pflicht der Unternehmen, die Menschenrechte zu respektieren, und
c) das Recht auf Wiedergutmachung im Falle erlittener Menschenrechtsverletzungen durch wirtschaftliche Akteure.

John Ruggie hatte während der Dauer seines Mandats 2005-2011 zusammen mit seinem Team zuerst diesen Bezugsrahmen erarbeitet und ihn dann konkretisiert. Dabei hat er unzählige wirtschaftliche Akteure und Studien konsultiert, selber Fallstudien und viele Zwischenberichte verfasst, und das Ausgestaltung in einem partizipativen und transparenten Prozess entwickelt.

Der grosse Erfolg dieser Anstrengungen war nicht absehbar. Heute bieten die «UNO-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte» einen konsensfähigen Rahmen, um eine menschenrechtliche Regulierung der grossen Wirtschaftsunternehmen in unterschiedlichen Kontexten voranzubringen.

UNO-Normen für Transnationale Unternehmen 2003

Schon vor dem Mandat von John Ruggie gab es innerhalb der UNO ernsthafte Bestrebungen, die menschenrechtliche Verantwortung von transnationalen Unternehmen in Normen zu fassen. Am 13. August 2003 hatte die Sub-Commission on the Promotion and Protection of Human Rights ein Set von Menschenrechtsnormen bezüglich der Verantwortlichkeit von transnationalen Unternehmen und anderen Betrieben verabschiedet.

Diese Initiative, welche die transnationalen Unternehmen mit verbindlichen Menschenrechtsnormen in die Pflicht nehmen wollte, ist am Widerstand der international organisierten Wirtschaftsunternehmen gescheitert. Das Mandat von John Ruggie war letztlich der Ausweg, den der UNO-Menschenrechtsrat im Jahr 2005 einschlug, um aus der blockierten Situation herauszukommen.

Bewertungen der Uno-Normen für TNC

Bericht des UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte 2005

Da den UNO-Menschenrechtsnormen für Transnationale Unternehmen als Sammlung von bestehenden Standards kein eigener rechtlicher Gehalt zukommt, beauftragte die Menschenrechtskommission im Jahre 2004 das Hochkommissariat für Menschenrechte, bis 2005 den Umfang und den rechtlichen Status von Unternehmenspflichten hinsichtlich der Menschenrechte zu untersuchen und geeignete Vorschläge zu machen.

Das Hochkommissariat stellte in seiner Studie fest, dass «eine Verständnislücke hinsichtlich der Erwartungen der internationalen Gemeinschaft gegenüber der Wirtschaft in Bezug auf die Menschenrechte bleibt». Das Hochkommissariat war der Auffassung, dass die UNO-Menschenrechtsnormen für TNC diese Lücke zu schliessen versuchen, indem sie die staatliche Schutz- und Erfüllungspflicht konkretisierten und ihr in bestimmten Situationen eine ergänzende Achtungs- und Schutzpflicht der Menschenrechte durch Unternehmen zu Seite stellen. Diese geteilte Verantwortlichkeit (shared responsibility) ersetzt nicht die originäre staatliche Pflicht und orientiert sich an Einfluss und Stellung des Unternehmens auf eine konkrete Menschenrechtssituation.

Eine Folge dieser Studie war die Ernennung des UNO-Sonderbeauftragten für Wirtschaft und Menschenrechte, John Ruggie, durch den UNO-Menschenrechtsrat.