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Unrechtmässige Verweigerung einer Aufenthaltsbewilligung

12.06.2013

Urteil Hasanbasic gegen die Schweiz vom 11. Juni 2013 (Nr. 52166/09)
Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 8 EMRK); Verweigerung einer Aufenthaltsbewilligung

  • Urteil
    auf der Website des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (französisch)

Zusammenfassung des Bundesamtes für Justiz:

«Die Beschwerdeführer sind ein Ehepaar mit Staatsangehörigkeit Bosnien-Herzegowinas. Der Ehemann hatte sich nach über zwanzigjährigem Aufenthalt in der Schweiz definitiv beim kantonalen Migrationsamt abgemeldet; seine Ehefrau war in der Schweiz verblieben. Nachdem der Ehemann vier Monate nach seiner Ausreise wieder in die Schweiz zurückgekehrt war, stellte die Ehefrau ein Gesuch um Familiennachzug, welches u.a. wegen Schulden und andauernder Sozialhilfeabhängigkeit abgelehnt wurde. Der Gerichtshof räumte ein, dass das wirtschaftliche Wohl eines Landes zwar als legitimes Ziel für die Verweigerung einer Aufenthaltsbewilligung dienen könne. Insbesondere angesichts der langen Aufenthaltsdauer der Beschwerdeführer in der Schweiz und ihrer unbestrittenen sozialen Integration in diesem Land stellte der Gerichtshof jedoch fest, dass die strittige Massnahme nicht durch ein zwingendes gesellschaftliches Bedürfnis gerechtfertigt und den angerufenen legitimen Zielen nicht angemessen war. Verletzung von Art. 8 EMRK (einstimmig).»