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Die schweizerische Umsetzung von Antiterrorismusresolutionen des UN-Sicherheitsrats verletzt die EMRK

08.11.2012

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Schweiz im Fall Nada gerügt. Allfällige Normenkonflikte zwischen Resolutionen des UNO-Sicherheitsrats und der EMRK sind nach Möglichkeit auf dem Weg einer harmonisierenden Auslegung der Sicherheitsratsresolutionen zu beseitigen. Dies hat der EGMR am 12. September 2012 entschieden. Ein schnelleres Informieren des Sanktionskomitees des UNO-Sicherheitsrats und des Heimatstaates des Beschwerdeführers sowie die Beachtung der besonderen Umstände des Falls hätten laut dem EGMR eine Verletzung von Art. 8 EMRK durch die Schweiz verhindern können.

Der EGMR verzichtet auf Ausführungen zum Vorgehen bei klaren Normkonflikten zwischen Verpflichtungen aus der UNO-Charta und der EMRK. Im Folgenden findet sich ein Kommentar zum Urteil: