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A.I.

31.05.2017

Beschwerde Nr. 23378/15
Verletzung von Art.2 (Recht auf Leben) und Art.3 (Verbot der Folter) EMRK

Die Ausschaffung eines sudanesischen Staatsangehörigen stellt eine Verletzung des Rechts auf Leben und des Verbots der Folter dar.