31.05.2017
Beschwerde Nr. 23378/15
Verletzung von Art.2 (Recht auf Leben) und Art.3 (Verbot der Folter) EMRK
Die Ausschaffung eines sudanesischen Staatsangehörigen stellt eine Verletzung des Rechts auf Leben und des Verbots der Folter dar.
- A.I. gegen die Schweiz
EGMR Urteil vom 30.05.2017 auf Französisch - EGMR zu zwei Ausschaffungen von der Schweiz in den Sudan
Zusammenfassung des Urteils von humanrights.ch