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S.F. (2020)

Beschwerde Nr. 23405/16
Verletzung von Art. 2 EMRK (Recht auf Leben)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte die Schweiz wegen einer Verletzung des Rechts auf Leben nach Artikel 2 EMRK. Obwohl die beteiligten Polizisten auf dem Polizei-Stützpunkt Urdorf ZH um die Verletzlichkeit eines 40-jährigen Mannes hätten wissen müssen, haben sie es unterlassen, effektive Massnahmen zum Schutz seines Lebens zu ergreifen.

Weil sich die Staatsanwaltschaft anschliessend weigerte, den Fall zu untersuchen und dies vom Bundesgericht gestützt wurde, hat die Schweiz die Europäische Menschenrechtskonvention auch in prozeduraler Hinsicht verletzt.