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G.S.B.

22.12.2015

Beschwerde Nr. 28601/11
Keine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privatlebens (Art. 8 EMRK)
Keine Verletzung des Diskriminierungsverbots (Art. 14 EMRK)

Der Beschwerdeführer machte eine Verletzung seines Privatlebens (Art. 8 EMRK) geltend, die durch das UBS-Amtshilfeverfahren zwischen der Schweiz und der USA entstanden sei. Ausserdem rügte er eine Verletzung von Art. 8 EMRK in Verbindung mit Art. 14 EMRK (Diskriminierungsverbot), da er als UBS-Kunde schlechter behandelt werde als amerikanische Kunden anderer Banken. Der Gerichtshof kommt jedoch zum Schluss, dass der Eingriff rechtsstaatlich legitim war und die Schweiz ihren Ermessenspielsraum nicht überschritten habe, daher liege keine Verletzung von Art. 8 EMRK und Art. 14 i.V.m. Art. 8 vor.

  • Affaire G.S.B c. Suisse
    EGMR-Urteil vom 22. Dezember 2015 auf Französisch
  • Mit der Übermittlung von Bankdaten wird die Intim- oder Privatsphäre nicht verletzt
    Zusammenfassung des Urteils durch Dialog EMRK (online nicht mehr verfügbar)