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Hamdani (2023)

27.07.2023

Antrag Nr. 10644/17

Keine Verletzung von Art. 6 EMRK (Recht auf ein faires Verfahren).

Im März 2016 wurde Herr Hamdani, ein 1969 geborener algerischer Staatsangehöriger, beschuldigt, einen Diebstahl begangen zu haben. Der Mann wohnte zum Zeitpunkt der Tat in Genf, wo er sich illegal aufhielt, keinen festen Wohnsitz hatte und arbeitslos war. Er war per Strafbefehl zu einer Haftstrafe von 75 Tagen verurteilt worden, legte daraufhin Einspruch ein und beauftragte einen Rechtsanwalt damit, ihn in dem Verfahren zu vertreten und zu unterstützen. Im Mai lehnte die Staatsanwaltschaft den Einsatz eines Pflichtverteidigers ab, da sie zum einen der Ansicht war, dass der Fall keine besonderen rechtlichen Schwierigkeiten aufweise, und zum anderen, dass der Beschwerdeführer in der Lage sei, sich allein wirksam zu verteidigen. Gegen diese Entscheidung legt der Beschwerdeführer daraufhin über seinen Anwalt zuerst bei der Beschwerdekammer für Strafsachen des Genfer Gerichtshofs und anschliessend beim Bundesgericht erneut Beschwerde ein. Beide Instanzen bestätigen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, mit der die Bestellung eines Pflichtverteidigers und der Rechtsbeistand abgelehnt worden war. Unter Berufung auf Art. 6 Abs. 1 (Recht auf ein faires Verfahren) und Abs. 3 lit. c (Recht auf Rechtsbeistand) der EMRK beschwerte Herr Hamdani, dass sein Antrag abgelehnt worden war.

Nach einer umfassenden Analyse in Bezug auf das Erfordernis eines fairen Strafverfahrens ist der EGMR der Ansicht, dass der Beschwerdeführer nicht konkret unter der Weigerung des Bundesgerichts, ihm einen Rechtsbeistand zu gewähren, gelitten hat, da er tatsächlich pro bono von einem Anwalt verteidigt wurde. Die Strassburger Richter*innen erkennen jedoch an, dass die Schweizer Behörden die amtliche und unentgeltliche Verteidigung des Angeklagten hätten anordnen müssen (Art. 132 Abs. 1 Bst. b StPO).

Dieses Urteil wurde von drei Minderheitsrichter*innen angefochten. Sie sind der Ansicht, dass unter den Umständen, welche die Gewährung von Rechtsbeistand erfordern, ein faires Verfahren nicht vom guten Willen der Anwält*innen abhängen sollte, die ihre Mandant*innen verteidigen, ohne dass ihnen eine Vergütung garantiert wird.

-Hamdani gegen die Schweiz

Urteil des EGMR vom 28. März 2023